Der Bundestag wird am Freitag im Zuge der Abstimmung über das Rentenpaket nicht über den zusätzlich vereinbarten Entschließungsantrag von Union und SPD entscheiden. Laut CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist dafür keine gesonderte Beschlussfassung des Parlaments erforderlich.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärte der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe), dieser Entschließungsantrag, der im Koalitionsausschuss von Union und SPD zum Rentenpaket vereinbart worden war, werde nicht gesondert zur Abstimmung gestellt. „Eine Beschlussfassung des Bundestages braucht es dazu nicht“, sagte der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe).
Einsatz einer Rentenkommission geplant
Der Sprecher ergänzte gegenüber der „Rheinischen Post“, die Rentenkommission werde noch im Dezember vom Bundeskabinett eingesetzt. „Der Auftrag der Kommission wird genau so formuliert, wie es der Koalitionsausschuss am letzten Donnerstag beschlossen hat.“
Begleittext stellt weitere Reformen in Aussicht
In dem Begleittext zum Rentenpaket werden weitere, grundlegende Reformen in Aussicht gestellt. Darin enthalten ist auch das Vorhaben, dass eine Expertenkommission bis zum Sommer Vorschläge erarbeiten soll. Gedacht war der Antrag zudem, um die Kritik in der Union am Rentenpaket zu befrieden.
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