Der Bundestag hat eine Neuauszählung der Stimmen der vergangenen Bundestagswahl abgelehnt. Eine Mehrheit der Abgeordneten folgte damit der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses, Einsprüche des „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) gegen das Wahlergebnis zurückzuweisen. Die Partei war knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und hatte Unklarheiten bei der Stimmenzählung geltend gemacht.
Bundestag folgt Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses
427 Abgeordnete stimmten am Donnerstag für die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, eine Neuauszählung abzulehnen, 129 votierten dagegen, eine Person enthielt sich. Im Wahlprüfungsausschuss hatten sich zuvor Union, SPD, Grüne und Linke gegen eine Neuauszählung ausgesprochen, die AfD dafür. Anlass der Abstimmung waren zwei Einsprüche gegen das Wahlergebnis des BSW. Die Partei war bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert, für einen Einzug in den Bundestag fehlten nur 9.529 Stimmen.
Vorwürfe des BSW und Position der AfD
Die Argumente des BSW trug im Plenum AfD-Abgeordneter Fabian Jacobi vor. Demnach sei es vorgekommen, dass „für das Bündnis Sahra Wagenknecht abgegebene Stimmen versehentlich für die Partei Bündnis Deutschland gezählt worden seien“. Das möge so sein oder auch nicht, sagte Jacobi. „Die vorgetragenen Umstände legen es nahe, dass es so sein könnte. Derzeit wissen wir es aber nicht. Ausräumen ließe sich diese Ungewissheit nur durch eine Nachzählung.“
CDU-Abgeordneter Carsten Müller verwies in der Debatte auf die bisherigen Prüfungen. „Das BSW hat etwa 20 Wahleinsprüche substanziiert vorgetragen bei 95.109 Wahlbezirken“, sagte Müller im Bundestag. „Kein einziger dieser circa 20 Einzelvorträge hat sich bei Überprüfung erwiesen. In der Regel ist genau das Gegenteil herausgekommen.“
Hinweise auf Korrekturen und Nachprüfungen
SPD-Abgeordneter Johannes Fechner dankte in der Debatte den Landeswahlleitern für die „umfangreiche Fleißarbeit“ und verwies auf Ergebnisse von Nachprüfungen. „Dass dem BSW weitere Stimmen zugerechnet wurden nach Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses, das lag selten an Verwechslungen, die dort, wo sie aufgedeckt wurden, auch tatsächlich korrigiert wurden“, sagte Fechner.
Stattdessen habe es andere Gründe gegeben. „Beispielsweise wurden in einem Wahllokal Briefwahlunterlagen gefunden mit Stimmen für alle Parteien, deshalb hat auch das BSW mehr Stimmen bekommen. Manchmal wurden in der Schnellmeldung falsche Zahlen versehentlich übermittelt, auch das wurde korrigiert. Und in einem Wahllokal konnte das Wahlergebnis aus technischen Gründen nicht erfasst werden. Da gab es dann aber auch für alle Parteien – nicht nur für das BSW – mehr Stimmen“, erklärte er.
Fechner verwies zudem auf die rechtlichen Vorgaben. „Das Entscheidende ist, dass wir nicht ins Blaue hinein auf Basis von Vermutungen oder bloßen Möglichkeiten eine Neuauszählung vornehmen können.“ Das habe das Bundesverfassungsgericht ganz klar in seinem Urteil zur Wahl in Berlin gesagt, so Fechner.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
