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Bundestag erlaubt 500-Milliarden-Euro-Investitionen trotz Schuldenbremse

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Der Bundestag hat das schwarz-rote Schuldenpaket mit großer Mehrheit beschlossen. Am Dienstag stimmten 513 Abgeordnete für das Paket, das Änderungen der Schuldenbremse und ein Infrastruktur-Sondervermögen umfasst. Damit ist eine bedeutende Hürde genommen; die endgültige Zustimmung des Bundesrats steht jedoch noch aus.

Abstimmungsergebnis und Planungsdetails

In einer namentlichen Abstimmung wurde das Schuldenpaket mit den erforderlichen Mehrheiten gebilligt. Für die Pläne stimmten 513 Abgeordnete, während 207 dagegen votierten. Enthaltungen gab es keine. Grundlage der Beschlüsse sind die Sondierungsergebnisse von Union und SPD sowie zusätzliche Vereinbarungen mit den Grünen. Gemeinsam verfügen diese drei Fraktionen über 520 Abgeordnete im 20. Deutschen Bundestag.

Verteidigung und Sicherheit als Ausnahmen

Laut dem Beschluss sollen bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben, die mehr als ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts ausmachen, nicht mehr unter die Schuldenregel des Grundgesetzes fallen. Dies betrifft vor allem Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Nachrichtendienste. Auch die Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten ist abgedeckt. Ursprünglich war die Ausnahme nur für Verteidigungsausgaben vorgesehen, jedoch wurde der Umfang auf Drängen der Grünen erweitert.

Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität

Darüber hinaus wird im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro verankert. Diese Kredite sind ebenfalls von der Schuldenregel ausgeschlossen. Die Grünen setzten durch, dass die Mittel nicht nur für Infrastruktur, sondern auch für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 verwendet werden können. Von den 500 Milliarden Euro sollen 100 Milliarden für Investitionen der Länder und weitere 100 Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Die Laufzeit des Sondervermögens ist auf zwölf Jahre begrenzt. Um die Zusätzlichkeit der Mittel zu garantieren, soll zuerst eine angemessene Investitionsquote im regulären Bundeshaushalt erreicht werden.

Die Zustimmung des Bundesrats, die noch am Freitag erwartet wird, gilt als Formsache. Nachdem CSU und Freie Wähler ihren Streit beigelegt haben, ist eine Mehrheit auch in der Länderkammer wahrscheinlich.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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