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Startseite Deutschland & die WeltBundesregierung plant umfassendes Recht auf Reparatur für Elektronik
Deutschland & die Welt

Bundesregierung plant umfassendes Recht auf Reparatur für Elektronik

von Hasepost Redaktion 15. Januar 2026
von Hasepost Redaktion 15. Januar 2026
Stefanie Hubig (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Das Bundesjustizministerium will die EU-Richtlinie für ein „Recht auf Reparatur“ bis Ende Juli in deutsches Recht überführen. Ein Gesetzentwurf sieht umfassende Pflichten für Hersteller vor, elektronische Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke über Jahre hinweg reparierbar zu halten und Ersatzteile bereitzustellen.

Reparaturpflicht und lange Vorhaltezeiten für Ersatzteile

Das Bundesjustizministerium unter Leitung von Stefanie Hubig (SPD) plant, die EU-Vorgaben für ein „Recht auf Reparatur“ in nationales Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf, über den die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgaben) berichtet, soll Hersteller verpflichten, ihre Produkte „während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren“ und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner ist dies demnach für etwa zehn Jahre vorgesehen, für Smartphones für mindestens sieben Jahre nach Ende der Produktion.

Ziel des Vorhabens ist es nach den Angaben, mehr Produkte so zu konstruieren, dass sie tatsächlich reparierbar sind und damit die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten. Künftig soll keine Software mehr eingesetzt werden dürfen, die eine Reparatur behindert. Zudem soll bei der Reparatur durch Dritte nicht mehr ausschließlich auf Originalteile zurückgegriffen werden müssen.

Neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher

Zu den konkreten Folgen des Gesetzes sollen laut Gesetzentwurf ein Anspruch auf Reparatur zu einem angemessenen Preis gehören, und zwar auch Jahre nach Ablauf der Gewährleistungspflicht, sowie ein Anspruch auf Ersatzteile. Außerdem soll ein Produkt als mangelhaft gelten, wenn es nicht reparierbar ist. Daraus könnte sich etwa bei einem Smartphone ein Recht auf Neulieferung ergeben. Darüber hinaus kann das Gewährleistungsrecht verlängert werden, wenn ein Produkt repariert statt ausgetauscht wird.

Der Referentenentwurf muss noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Länder, Verbände und interessierte Kreise können bis zum 13. Februar Stellung nehmen. Mit den vorgesehenen Änderungen soll eine EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt werden. Im Justiz- und Verbraucherschutzministerium geht man der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ zufolge davon aus, dass der Bundestag noch im ersten Halbjahr zustimmt, sodass das Gesetz „rechtzeitig zum 31. Juli 2026 fertig sein wird“ und in Kraft trete, wie ein Sprecher der Zeitung sagte.

Hubig sieht Beitrag gegen Wegwerfmentalität

„Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens. Das Recht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Kritik, das Gesetz könne zu einer neuen bürokratischen Belastung für die Wirtschaft werden, wies Hubig zurück. Die EU-Richtlinie werde „1:1“ umgesetzt. „Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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