Die Bundesregierung will das Strafrecht verschärfen, um besser auf terroristische Bedrohungen reagieren zu können. Laut der „Welt“ soll das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums beschließen, der die Strafbarkeit im Vorfeld terroristischer Anschläge ausweitet.
Ausweitung der Strafbarkeit im Vorfeld
Schon heute kann die Vorbereitung einer „schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ strafbar sein, wenn potenzielle Täter im Rahmen der Anschlagsplanung zum Beispiel Schusswaffen einkaufen oder Sprengstoff herstellen. Künftig sollen auch Fälle strafbar sein, in denen ein Anschlag mit einem gefährlichen Werkzeug, etwa einem Fahrzeug oder einem Messer, vorbereitet wird. Dies geschehe „vor dem Hintergrund, dass bei den Anschlägen in jüngerer Zeit vermehrt Fahrzeuge oder Messer genutzt wurden“, heißt es in dem Gesetzentwurf laut der „Welt“.
Hubig: Strafrecht wird nachjustiert
„Extremisten, Terrornetzwerke und autoritäre Staaten arbeiten ganz gezielt gegen uns – und unsere freie Gesellschaft“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der „Welt“. „Hierauf geben wir eine klare Antwort, indem wir unser Strafrecht klar gegen Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage nachjustieren. Unsere Strafverfolgungsbehörden können so wirksamer schon gegen die Vorbereitung von Anschlägen und hybrider Kriegsführung vorgehen. Das gilt insbesondere auch für die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern, die die Sicherheit der Menschen hier in Deutschland besonders bedrohen.“
Weitere Verschärfungen
Vorgesehen sind noch weitere Verschärfungen. So soll auch die Einreise von Personen unter Strafe gestellt werden, die in Deutschland eine terroristische Straftat begehen wollen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .