Der Bundesrechnungshof kritisiert den von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und der Koalition geplanten Zeitplan für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als unzureichend. Auch für die soziale Pflegeversicherung (SPV) moniert das Kontrollorgan die späte Reformwirkung und mahnt entschlossene Schritte an, während der Bund beide Systeme zunächst mit Darlehen stützen will.
Kritik am Zeitplan für die GKV-Reform
In einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestags bemängelt der Bundesrechnungshof die geplante Taktung der GKV-Reform. „Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist dieser Zeitplan, wonach grundlegende Reformen frühestens im Jahr 2028 wirksam würden, der akuten kritischen Finanzlage der GKV nicht angemessen“, schreiben die Rechnungsprüfer in ihrem Bericht, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, dass eine Kommission aus Sachverständigen und Sozialpartnern bis Frühjahr 2027 konkrete Reformmaßnahmen für die GKV vorlegt. Kurzfristig sollen Finanzspritzen den weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge zulasten der Kassenpatienten abmildern: Für 2025 und 2026 sind Darlehen in Höhe von insgesamt 4,6 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds der Krankenkassen vorgesehen. Zudem soll die Rückzahlung eines bereits im Jahr 2023 gewährten Darlehens von einer Milliarde Euro, die eigentlich zum Jahresende 2026 fällig gewesen wäre, auf das Jahr 2033 verschoben werden. „Diese Maßnahmen sollen die Liquidität des Gesundheitsfonds in diesem und im nächsten Jahr stützen. Das würde aktuell die fristgerechte Auszahlung der Zuweisungen an die Krankenkassen sichern und könnte im Jahr 2026 den Anstieg der Zusatzbeitragssätze begrenzen helfen“, so der Bundesrechnungshof.
Langfristig reiche die Finanzhilfe nach Einschätzung der Prüfer nicht aus. „Letztlich löst der Bund durch das Darlehen ein aktuelles Finanzierungsproblem zulasten der Zukunft und verschiebt die Lösung auf künftige Legislaturperioden“, fasst das unabhängige Kontrollorgan zusammen.
Pflegeversicherung ebenfalls im Fokus
Auch den Reformzeitplan für die soziale Pflegeversicherung (SPV) hält der Bundesrechnungshof laut Stellungnahme für nicht ausreichend. Im Dezember 2025 soll der „Zukunftspakt Pflege“ Eckpunkte vorlegen, auf deren Basis ab dem Jahr 2026 Gesetzgebungsverfahren beginnen können. „Nach diesem Zeitplan laufen Gesetzgebungsverfahren frühestens im Jahr 2026 an. Es würden viele Monate verstreichen, bis eine Reform Wirkung zeigt“, heißt es vom Rechnungshof.
Die Pflege will der Bund ebenfalls zunächst mit Darlehen stützen: 500 Millionen Euro sollen in diesem Jahr fließen, im Jahr 2026 sollen es 1,5 Milliarden Euro sein. „Bestenfalls gewinnt der Bund damit Zeit, um die notwendigen Reformen in die Wege zu leiten“, schlussfolgerten die Rechnungsprüfer und forderten auch im Bereich SPV „entschlossene Schritte“.
„Die Finanzlage muss zügig stabilisiert, die Reform der SPV in dieser Legislaturperiode endlich umgesetzt werden“, so die Stellungnahme. Bei der vollstationären Versorgung sei das Problem der stetig steigenden Eigenanteile zu lösen. Dringend erforderlich sei es zudem, den Mittelbestand der Pflegekassen wieder aufzufüllen. „Zudem müssen Antworten auf den rapiden Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gefunden werden“, heißt es weiter.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .