Der Bundesrat hat einer Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz zugestimmt.
Das milliardenschwere Finanzpaket, das von Union, SPD und Grünen gemeinsam auf den Weg gebracht wurde, hat auch die letzte parlamentarische Hürde genommen. Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat der notwendigen Grundgesetzänderung mit einer Zweidrittelmehrheit zu. Damit wird die Schuldenbremse im Grundgesetz gelockert – der Weg für umfangreiche schuldenfinanzierte Investitionen ist frei und der designierte nächste Bundeskanzler Friedrich Merz hat sein zentrales Wahlversprechen umfassend gebrochen.
Auch Linkspartei stimmte Neuverschuldung und Aufrüstung zu
Konkret geht es um ein Infrastruktur-Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro sowie um deutlich erhöhte Ausgaben im Verteidigungsetat. Insgesamt waren 46 der 69 Stimmen in der Länderkammer notwendig, um die Grundgesetzänderung zu verabschieden. Letztlich stimmten jedoch sogar 53 Ländervertreter für die Änderung. Zu den Befürwortern zählten auch Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, in denen die Linke mitregiert – ihre Zustimmung galt im Vorfeld nicht als sicher.
Die Änderung des Grundgesetzes ist noch nicht in Kraft. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss das Gesetz zunächst formal prüfen und ausfertigen. Dies wird für die kommende Woche erwartet.