Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse und einem Infrastruktur-Sondervermögen gebilligt. Die Entscheidung fiel am Freitag mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit und öffnet den Weg für umfangreiche Investitionen.
Zustimmung in letzter Minute
Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident, hatte erst Anfang der Woche die Zustimmung seiner Staatsregierung erreicht, nachdem es zunächst Widerstand von den Freien Wählern gegeben hatte. Die AfD und die FDP hatten versucht, die Abstimmung im Bundesrat juristisch zu stoppen, blieben jedoch ohne Erfolg. Die beschlossenen Maßnahmen erlauben es, Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste unter bestimmten Umständen nicht mehr auf die Schuldenbremse anzurechnen. Bisher waren solche Ausnahmen nur bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen möglich.
Neuer finanzieller Spielraum
Für den Bundeshaushalt bedeutet die Gesetzesänderung, dass Ausgaben bis zu einem Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) direkt finanziert werden müssen, während darüber hinausgehende Ausgaben nun durch neue Schulden gedeckt werden können. Auch die Bundesländer profitieren von einer Lockerung der Schuldenbremse. Künftig dürfen sie zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des BIP aufnehmen, statt bisher null.
Sondervermögen von 500 Milliarden Euro
Ein weiterer zentraler Punkt der Gesetzesänderung ist die Schaffung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre. Diese Mittel sollen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 fließen. Besonders hervorgehoben wird, dass das Sondervermögen die Schuldenbremse nicht beeinträchtigt. Im Detail erhalten die Länder 100 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen, während weitere 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds gehen.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die geopolitischen Spannungen, die mit der neuen US-Regierung nicht abzunehmen scheinen, wurden als Begründung für die Gesetzesänderung angeführt. Die Bundesregierung sieht sich vor der Aufgabe, die Landes- und Bündnisverteidigung zu stärken, was auch eine moderne Infrastruktur erfordert. Gleichzeitig stehen Länder und Kommunen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, unter anderem durch die Modernisierung des Bildungssystems, die Verwaltung des Digitalisierungsprozesses, die Integration Geflüchteter und die Verbesserung des Bevölkerungsschutzes.
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