# Bundesrat beschließt Steuerentlastungen für Gastronomie, Pendler und Ehrenamt Datum: 19.12.2025 11:51 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://www.hasepost.de/bundesrat-beschliesst-steuerentlastungen-fuer-gastronomie-pendler-und-ehrenamt-668949/ --- Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt und damit ein umfassendes Paket steuerlicher Entlastungen auf den Weg gebracht. Kernpunkte sind eine niedrigere Umsatzsteuer für die Gastronomie – mit Ausnahme des Getränkeausschanks – sowie eine Anhebung der Pendlerpauschale und erweiterte Haftungsprivilegien für Ehrenamtliche. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2026 in zentralen Bereichen in Kraft und bringt nach Angaben der Bundesregierung jährliche Entlastungen in Milliardenhöhe. ## Weniger Umsatzsteuer für die Gastronomie Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sinkt der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent. Nach Angaben der Bundesregierung wird insgesamt eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Gastronomiebetriebe und Verbraucher erwartet. ### Höhere Pendlerpauschale und Stärkung des Ehrenamtes Ebenfalls zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Das Gesetz sieht außerdem vor, im Vereinsrecht die Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige zu erweitern. Ziel ist unter anderem eine rechtliche Absicherung des Ehrenamtes. ### Konflikt zwischen Bund und Ländern Über das Steuerpaket hatte es nach Angaben der Beteiligten lange Streit zwischen Bund und Ländern gegeben. Die Länder beklagten vor allem eine einseitige Belastung ihrer Haushalte. Letztendlich verzichteten sie aber auf den Vermittlungsausschuss, sodass die Länderkammer am Freitag den Weg für das Paket frei machte. Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, 19. Dezember 2025 11:51. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück