Die Bundespolizei an den deutschen Grenzen setzt seit Kurzem verschärfte Zurückweisungen von Asylsuchenden um. Ausgenommen sind lediglich Schwangere, Kranke und unbegleitete Minderjährige, wie Vertreter der Polizeigewerkschaften gegenüber der „Bild“ bestätigten. Damit zeigen sich deutliche Unterschiede zur Linie von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der eine weniger restriktive Kontrollpraxis angekündigt hatte.
Verschärfte Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen
Die Bundespolizisten an den deutschen Grenzen haben ihre Praxis bei der Zurückweisung von Asyl- und Schutzsuchenden erheblich verschärft. Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP für den Bereich Bundespolizei, erläuterte gegenüber der „Bild“ (Samstagausgabe): „Unsere Kollegen werden jeden Asyl- und Schutzersuchenden zurückweisen, außer Schwangere, Kranke, unbegleitete Minderjährige. Die Weisung des Bundesinnenministers ist für die Beamten an der Grenze bindend.“
Auch Heiko Teggatz von der Gewerkschaft DPolG bestätigte der „Bild“, dass die Beamten nun alle Flüchtlinge, mit Ausnahme von besonders verwundbaren Personen, ins Nachbarland zurückschickten. „Die Weisung schreibt Zurückweisungen zwingend vor“, sagte Teggatz der „Bild“. Weiter führte er aus: „Die Bundespolizei kann so verfahren, bis möglicherweise ein Gericht etwas anderes entscheidet.“
Auseinandersetzung um Kontrollpraxis
Die Aussagen der Gewerkschaftsvertreter widersprechen der Darstellung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel hatte Merz betont, Deutschland kontrolliere „in etwa so wie während der Fußball-Europameisterschaft im vergangenen Jahr“. Während dieser Kontrollen hatte die Bundespolizei jedoch keine Asylsuchenden zurückgewiesen, da die Praxis nach Ansicht der damaligen Bundesregierung gegen EU-Recht verstoßen hätte.
Haftungsfrage und juristische Unsicherheiten
Angesichts möglicher rechtlicher Konflikte hob Andreas Roßkopf hervor: „Wir haben dem Innenministerium klar mitgeteilt: Wenn Gerichte im Nachgang feststellen, dass das Aussetzen der europäischen Regelungen und das Anwenden nationaler Gesetze rechtswidrig ist, dürfen die Bundespolizisten keinesfalls belangt werden. Die Verantwortung für die Maßnahmen liegt alleine beim Bundesinnenministerium.“ Auch Heiko Teggatz sieht die Verantwortung eindeutig beim Ministerium. Die Haftung für „das polizeiliche Handeln ganz klar im Ministerium“, betonte er.
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