Die Bundesregierung will am Mittwoch im Kabinett ein Gesetz beschließen, das den „elektronischen Widerruf per Schaltfläche“ ermöglicht. Laut „Bild“ sollen Verbraucher Online-Käufe 14 Tage lang per Mausklick widerrufen können; das Vorhaben setzt die neue EU-„Verbraucherrechte-Richtlinie“ in deutsches Recht um und soll bis Mitte Dezember verwirklicht werden.
Regelung für Online-Widerrufe
Die Bundesregierung wird am Mittwoch ein Gesetz im Kabinett beschließen, das den „elektronischen Widerruf per Schaltfläche“ ermöglicht. Laut dem Gesetzentwurf, über den die „Bild“ berichtet, sollen Verbraucher einen Online-Kauf 14 Tage lang per Mausklick widerrufen können – ohne große Umstände. Mit dem Gesetz wird die neue „Verbraucherrechte-Richtlinie“ der EU in deutsches Recht umgesetzt. Bis Mitte Dezember sollen die Maßnahmen verwirklicht werden.
Geltungsbereich und Kontaktaufnahme
Das Gesetz soll „in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen“ gelten, schreibt die „Bild“. Auch sollen Verbraucher künftig eine direkte, persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.
Aussagen der Ministerin
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte der „Bild“, dass der Widerrufsbutton das Leben für Verbraucher einfacher mache. Sie sagte der „Bild“: „Kein kompliziertes Suchen – keine mühsamen Verfahren: Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen.“ Das verbessere den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spare Zeit und Nerven. Sie sagte der „Bild“ weiter: „Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“
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