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Home Deutschland & die WeltBundesgesundheitsminister Lauterbach erwartet Verfassungsklagen gegen Cannabis-Legalisierung
Deutschland & die Welt

Bundesgesundheitsminister Lauterbach erwartet Verfassungsklagen gegen Cannabis-Legalisierung

by mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. Februar 2024
by mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. Februar 2024
Foto: dts
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwartet Verfassungsklagen gegen die geplante Cannabis-Legalisierung, ist jedoch zuversichtlich, dass das Gesetz gerichtsfest ist. Die Reform beabsichtigt, den Schwarzmarkt zu vermindern und den Konsum sicherer zu gestalten, allerdings mit strengen Regulierungen – insbesondere im Hinblick auf den Jugendschutz.

Legalisiserung mit eingeschränktem Umfang

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“ das Ziel, Cannabis in eingeschränktem Umfang und ohne die negativen Einflüsse des Schwarzmarktes zur Verfügung zu stellen: „Wir stellen Cannabis ohne die negativen Einflüsse des Schwarzmarkts zur Verfügung und das auch nur in sehr eingeschränktem Umfang. Wenn schon konsumiert wird, dann lieber aus einer Genossenschaft mit sauberem Cannabis als über den Dealer“, so Lauterbach.

Rückgang des Schwarzmarktes erwartet

Er erwartet, dass der Schwarzmarkt mit der Cannabis-Reform stark zurückgehen wird: „Das zeigen die Erfahrungen aus den anderen Ländern“, sagte der Gesundheitsminister. So habe etwa in Kanada der Anteil der jugendlichen Konsumenten seit der Legalisierung nicht zugenommen, in Colorado (USA) sogar abgenommen.

Gerichtsfestes Gesetz trotz erwarteter Klagen

Auf die Frage, ob er mit einer Verfassungsklage gegen die Legalisierung rechne, äußerte sich Lauterbach optimistisch. „Ja, davon gehe ich aus. Aber das Gesetz wird gerichtsfest sein. Das Justizministerium hat intensiv am Gesetz mitgewirkt.“, erklärte er.

Verschärfte Maßnahmen zum Jugendschutz

Innerhalb von achtzehn Monaten erfolgt eine Überprüfung speziell zum Jugendschutz und nach zwei Jahren eine Gesamtüberprüfung des Gesetzes. Gleichzeitig wird das Mindeststrafmaß für den Verkauf an Jugendliche auf zwei Jahre angehoben. „Es gebe keine Bewährung mehr, die Überwachung werde gestärkt“, betonte Lauterbach.

Abschließend zeigte er sich überzeugt von der Rechtsfestigkeit der Regelungen: „Mit diesen Regelungen bin ich überzeugt, dass eine Klage in Karlsruhe keine Aussicht auf Erfolg hätte“, sagte er.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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