Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt beschlossen. Familiengerichte sollen künftig unter anderem elektronische Fußfesseln anordnen und die Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings verpflichtend machen können. Zudem sind schärfere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen und erweiterte Auskunftsrechte der Gerichte geplant.
Elektronische Fußfessel und Trainingskurse geplant
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums soll der Gesetzentwurf den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten können, teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch mit. Zudem sollen sie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen, wie Anti-Gewalt-Trainings, anordnen können.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, dass häusliche Gewalt „kein Schicksal“ sei und der Rechtsstaat mehr tun müsse, um insbesondere Frauen besser zu schützen. „Ich bin überzeugt: Diese Maßnahmen machen im Kampf gegen häusliche Gewalt einen echten Unterschied.“ Das Beispiel Spanien zeige, dass die elektronische Fußfessel Leben retten könne. „Auch Anti-Gewalt-Trainings können Übergriffe verhindern.“
Schärfere Strafen bei Verstößen
Der Entwurf sieht auch vor, dass Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden.
Mehr Informationen für Familiengerichte
Zudem sollen Familiengerichte künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen, um die Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen zu verbessern.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .