Das Bundesjustizministerium plant, das polizeiliche Führungszeugnis zu digitalisieren und künftig auch elektronisch im PDF-Format zu versenden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche im Bundeskabinett beschlossen und nach Wunsch der Regierung noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Führungszeugnis künftig auch als PDF
Das Bundesjustizministerium will das Führungszeugnis modernisieren und den Versand über den Postweg um eine elektronische Variante ergänzen. Künftig sollen die Behörden das Dokument nicht mehr nur per Post, sondern auch elektronisch als PDF-Format an die Antragsteller verschicken können. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums hervor, aus dem die Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) zitieren.
Das sogenannte „polizeiliche Führungszeugnis“ gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist. Die Vorlage ist für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten etwa im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit erforderlich. Ausgestellt wird das Dokument vom Bundesamt für Justiz (BfJ).
Auch erweiterte und europäische Führungszeugnisse betroffen
Auch das „erweiterte Führungszeugnis“ sowie das „Europäische Führungszeugnis“ sollen laut Gesetzentwurf digitalisiert werden. Das digitale Führungszeugnis werde Bürgern künftig „Zeit und Nerven sparen“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Funke-Zeitungen. Wörtlich erklärte sie: „Die Digitalisierung hilft den Menschen und macht einen Unterschied.“
Die Behörden in Deutschland stellen jedes Jahr rund fünf Millionen Führungszeugnisse aus. Nach dem Personalausweis und der Geburtsurkunde ist das Dokument demnach am häufigsten bei der Verwaltung nachgefragt worden.
Technische Umsetzung und Kosten
Antragsteller können für das Digitale Führungszeugnis das sogenannte „BundID-Konto“ nutzen. Das Dokument werde dann mit einem speziellen Barcode verschickt. Mit Hilfe einer App auf dem Smartphone könne das Zeugnis verifiziert werden und eine Arbeitsstelle etwa in einem Bewerbungsverfahren „schnell und sicher“ überprüfen, ob das Dokument tatsächlich von der Registerbehörde ausgestellt wurde.
Laut Gesetzentwurf kostet die IT-Infrastruktur für das E-Führungszeugnis dem Bundesamt für Justiz jedes Jahr rund 2,4 Millionen Euro. Die Bundesregierung rechnet jedoch auch mit Mehreinnahmen von einer Million Euro beim BfJ aufgrund dort wachsender Antragszahlen. Kosten könnten zudem sinken, weil weniger Postsendungen nicht zugestellt werden.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .