Die Ausgaben für das Bürgergeld sind im vergangenen Jahr auf den Rekordwert von 46,7 Milliarden Euro angestiegen. Vor allem höhere Regelsätze, gestiegene Sozialbeiträge und steigende Kosten für Unterkunft und Miete werden als Ursachen genannt. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit und Angaben der „Bild“-Zeitung müssen sowohl der Bund als auch die Kommunen mehr Geld für Bürgergeld-Empfänger aufbringen.
Anstieg der Bürgergeld-Kosten
Wie die „Bild“ (Montagsausgabe) unter Berufung auf aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, sind die Kosten für Bürgergeld-Empfänger im vergangenen Jahr um zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Ausgaben für Regelsätze und Sozialbeiträge beliefen sich 2024 auf insgesamt 22,1 Milliarden Euro, was einem Zuwachs von gut 2,5 Milliarden Euro entspricht.
Steigende Ausgaben für Unterkunft
Die Kosten für die Unterkunft stiegen laut BA angesichts der anhaltend hohen Mieten um eine Milliarde Euro auf insgesamt 17,7 Milliarden Euro an. Auch die Kommunen sahen sich gezwungen, höhere Ausgaben zu tragen: Sie mussten 2024 rund 6,9 Milliarden Euro für Unterkunftskosten aufbringen, fast 400 Millionen Euro mehr als noch 2023, wie die „Bild“ weiter schreibt.
Forderung nach politischen Konsequenzen
Die CDU fordert angesichts dieser Entwicklung ein rasches Umsteuern in der Sozialpolitik. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der „Bild“: „Einmal mehr zeigt sich, wie dringend dieses Bürgergeld abgeschafft werden muss.“ Er fügte hinzu: „Die neue Regierung werde das schnell angehen.“ Zudem betonte Linnemann: „Wer arbeiten kann, aber das nicht will, kann nicht mehr auf die Solidarität der anderen hoffen. Das ist dann vorbei“, sagte er ebenfalls der „Bild“.
Zahlen zu Bürgergeld-Empfängern
Die Bundesagentur für Arbeit meldete, dass im vergangenen Jahr knapp 16.000 Leistungsminderungen wegen einer kategorischen Weigerung zur Arbeitsaufnahme ausgesprochen wurden. Insgesamt erhielten rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, davon standen laut Angaben der BA etwa 1,6 Millionen grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
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