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BOB-Ratsfraktion sagt Nein zur kommunalen Wohnbaugesellschaft

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„Die Mieten steigen, wir brauchen zeitnah bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt, aber die Gründung einer städtischen Wohnbaugesellschaft ist hierfür nicht die Lösung“, so der Vorsitzende der BOB-Ratsfraktion, Dr. Ralph Lübbe, in einer aktuellen Pressemitteilung.

Lübbe kritisiert ebenso die Stimmungsmache der Initiatoren des Bürgerentscheids, die der Bevölkerung suggerierten, dass nur durch Zustimmung zum Bürgerentscheid bezahlbarer Wohnraum entstehe. Die Mehrheit im Stadtrat habe gegen die Gründung einer städtischen Wohnbaugesellschaft gestimmt. Aus gutem Grund, musste doch die städtische Wohnbaugesellschaft OWG im Jahr 2002 mit einer Verschuldung von 60 Mio. Euro und einem geschätzten Renovierungsstau von 200 Mio. Euro verkauft werden. „Eine durchaus verantwortungsvolle Entscheidung, die nun mit dem Bürgerentscheid vom 26.05.2019 revidiert werden soll“, kritisiert Lübbe.

BOB sagt „Nein“ zur Gründung einer städtischen Wohnbaugesellschaft, denn durch hohen Kapitalbedarf (Baukosten, Grundstücke, Personal) würde die Verschuldung der Stadt Osnabrück weiter steigen, es besteht ein hohes unternehmerisches Risiko, schnelle Lösungen sind nicht zu erwarten, da der Aufbau einer solchen Gesellschaft Zeit braucht und der Stadtverwaltung fehle die Erfahrung zum erfolgreichen Betrieb einer Wohnbaugesellschaft. „Eine kurz- oder mittelfristige Bereitstellung von Wohnraum ist durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft nicht zu erwarten und die Kosten für die Stadt Osnabrück und somit für uns alle sind nicht kalkulierbar“, so Lübbe weiter.

Was die BOB-Ratsfraktion stattdessen vorschlägt

Lübbe spricht sich stattdessen für eine Risikominimierung durch mehr Kooperation mit den am Markt bestehenden Wohnbaugesellschaften aus, das Know-How sollte gemeinsam genutzt werden und Kosten könnten folglich reduziert werden. Die Stadt könne Grundstücke einbringen und könne vertraglich einen reduzierten Mietraum/Mietzins sichern. Alternativ könne auch über die Bildung einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) mit Wohnbaugesellschaften und /oder privaten Investoren nachgedacht werden.

„Nein zur städtischen Wohnungsbaugesellschaft – der Markt bietet ausreichend Möglichkeiten, sie müssen nur entsprechend genutzt werden“, so Lübbe abschließend.

PM
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