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Startseite Deutschland & die WeltBND muss keine Auskunft zu Covid-Ursprung geben
Deutschland & die Welt

BND muss keine Auskunft zu Covid-Ursprung geben

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. April 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. April 2025
Menschen mit Maske (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Medien vorerst keine Auskunft zu seinen Erkenntnissen über den Ursprung der Covid-19-Pandemie geben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Antrag eines Presseverlags abgelehnt und damit den Schutz öffentlicher Interessen über den presserechtlichen Auskunftsanspruch gestellt. Der Beschluss betrifft insbesondere mögliche diplomatische Auswirkungen und den Schutz persönlicher Rechte.

Gericht weist Antrag auf Auskunft zurück

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag einen Beschluss veröffentlicht, der den Antrag eines Presseverlags auf Auskunftserteilung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) ablehnt. Der Verlag hatte im Wege einer einstweiligen Anordnung Informationen gefordert, die sich auf den möglichen Ursprung des Covid-19-Virus in einem chinesischen Labor beziehen sollten.

Informationsinteresse des Presseverlags

Der Presseverlag wollte laut Agenturmeldung unter anderem wissen, wann der BND das Kanzleramt über seine Erkenntnisse zu diesem Thema informiert habe und ob es Einwände gegen eine Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gegeben habe. Ebenso von Interesse waren die Einstufung der Erkenntnisse als Verschlusssache und die Frage, ob ein Virologe, der die Bundesregierung berät, einer Sicherheitsprüfung unterzogen wurde.

Begründung des Gerichts für die Ablehnung

Das Gericht entschied, dass dem presserechtlichen Auskunftsanspruch überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht, habe der BND plausibel dargelegt, dass die vom Verlag geforderten Auskünfte die Funktionsfähigkeit des BND und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten. „Eine Auskunftserteilung könne erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China haben“, heißt es im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 10 VR 3.25 – Beschluss vom 14. April 2025). Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des genannten Virologen stehe dem Auskunftsbegehren entgegen, wie das Gericht weiter ausführte.

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts betont damit die Bedeutung des Schutzes staatlicher und persönlicher Interessen auch gegenüber dem Auskunftsanspruch von Medien.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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