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BKA-Präsident befürwortet neue dreimonatige Vorratsdatenspeicherung


Union und SPD planen die Einführung einer neuen, dreimonatigen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und Portnummern, die immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen war. Während der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, den Vorschlag ausdrücklich begrüßt, äußert die Bundesdatenschutzbeauftragte Louise Specht-Riemenschneider deutliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken.

Pläne zur Vorratsdatenspeicherung stoßen auf geteiltes Echo

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, hat sich erfreut über den Plan von Union und SPD zur Einführung der mehrmals von Gerichten gestoppten Vorratsdatenspeicherung gezeigt. „Wir warten sehnsüchtig darauf, dass das geltendes Recht wird“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“ (Samstagsausgabe). Nach Angaben von Münch ist die Speicherung der IP-Adresse für die Ermittlungsbehörden entscheidend: „Die IP-Adresse ist häufig der einzige Weg festzustellen, von welchem Gerät eine Straftat begangen wurde.“

BKA-Präsident sieht geringen Eingriff

Datenschutzbedenken sieht der BKA-Präsident ausdrücklich nicht. Der Eingriff in die Rechte der Bürger sei seiner Ansicht nach extrem gering. „Wir haben die Daten nicht, wir fragen nur ab, wenn es eine Straftat gab und wir wissen wollen, von welchem Gerät diese Straftat begangen worden ist“, erläuterte Münch gegenüber der „Frankfurter Rundschau“.

Bedenken der Datenschutzbeauftragten

Demgegenüber macht die Bundesdatenschutzbeauftragte Louise Specht-Riemenschneider Bedenken geltend. Zwar ist die geplante Drei-Monats-Frist für die Speicherung von IP-Adressen und Portnummern kürzer als bei bisherigen Vorschlägen. „Aber ich sehe dennoch Widersprüche zur nationalen und europäischen Rechtsprechung“, sagte Specht-Riemenschneider der Zeitung.

Specht-Riemenschneider verwies darauf, dass selbst das Bundeskriminalamt laut einer Studie zu Verdachtsmeldungen im Bereich der Kinderpornographie „davon aus[geht], dass die Erfolgsquote oberhalb einer Speicherverpflichtung von zwei bis drei Wochen nicht mehr signifikant ansteigt“. Sie führte weiter aus: „Ein Gericht könnte sich an solchen Studien orientieren und zu dem Ergebnis kommen, dass ein absolut notwendiger Zeitraum jedenfalls nicht darüber hinausgehen kann.“

Koalitionsvertrag sieht Speicherpflicht vor

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: „Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.“

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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