Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Maskenaffäre während der Corona-Pandemie weitgehend bestätigt. Die Angeklagte T. erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten, der Angeklagte N. wurde zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die höchsten deutschen Strafrichter bestätigten damit die wesentlichen Urteile des Landgerichts München I. Die Verurteilungen wegen Gewerbesteuerhinterziehung sind rechtskräftig.
BGH bestätigt Urteile im Masken-Skandal
Der Bundesgerichtshof gab am Freitag bekannt, dass die Verurteilung zweier Beteiligter an der sogenannten Maskenaffäre während der Corona-Pandemie bestätigt wurde. T. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt, N. erhielt eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Das teilten die Richter am Freitag mit.
Provisionen und Steuerhinterziehung
Nach den Feststellungen des Landgerichts München I hatten die Angeklagten mit ihrem Unternehmen Provisionen in Höhe von 48 Millionen Euro für die Vermittlung von Geschäften über medizinische Schutzmasken erzielt. T. nutzte dabei ihre Kontakte zu hochrangigen CSU-Politikern. Sie beantragte fälschlicherweise eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen und versteuerte die Provisionen nicht korrekt. Dadurch entstand laut Urteil ein Steuerschaden von rund 3,7 Millionen Euro.
Zudem gaben die Angeklagten wahrheitswidrig an, dass sich die Geschäftsleitung ihres Unternehmens in Grünwald befinde, um von einem niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz zu profitieren. Dies führte zu einem weiteren Steuerschaden von knapp 4,2 Millionen Euro.
Verfahren teilweise eingestellt
Der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren bezüglich der Hinterziehung von Einkommensteuervorauszahlungen ein. Die bisherigen Feststellungen trugen nach Ansicht der Richter eine Verurteilung in diesem Punkt nicht, zudem wäre eine erneute Verhandlung mit erheblichem Aufwand verbunden. Die Verurteilungen wegen der Gewerbesteuerhinterziehung sind jedoch rechtskräftig, wie die Richter am Freitag erklärten.
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