HASEPOST
 

BGH bestätigt Haftstrafe für chinesische Schleuserin

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer chinesischen Frau wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern durch das Landgericht Meiningen bestätigt. Die Revision der Angeklagten wurde abgewiesen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Frau war zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden und muss rund 123.000 Euro an Taterträgen zurückzahlen.

BGH bestätigt Urteil gegen chinesische Schleuserin

Der Bundesgerichtshof teilte am Mittwoch mit, dass die Revision der Angeklagten verworfen worden sei. Das Landgericht Meiningen hatte die Frau unter anderem wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 13 Fällen schuldig gesprochen und unter Einbeziehung bereits bestehender Geldstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verhängt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 122.880 Euro an.

Systematische Unterstützung für Aufenthaltstitel

Die Angeklagte hatte in China Landsleute angeworben, die in Deutschland in einem von ihr erworbenen ehemaligen Klinikgebäude in Bad Liebenstein Büros und Wohnräume mieten oder kaufen und dort Firmen gründen sollten. Sie unterstützte die Gründung dieser Firmen, indem sie Notartermine vereinbarte und Businesspläne erstellte. Nach Angaben der Ermittler hatten die Kunden der Angeklagten jedoch nie die Absicht, tatsächlich in Deutschland eigene Firmen zu betreiben. Ziel sei es ausschließlich gewesen, sich einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik rechtlich abzusichern.

Die Frau wusste laut Anklage von den falschen Angaben ihrer Kunden bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln und unterstützte sie dabei aktiv. Für ihre Leistungen schloss sie laut den Ermittlungen sogenannte Migrationsverträge ab und verlangte regelmäßig Entgelte in Höhe von 12.500 Euro.

Revision abgewiesen – Urteil rechtskräftig

Mit der Revision hatte die Angeklagte die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gerügt. Der BGH wies diese Begründung jetzt jedoch als unbegründet zurück. „Die Revision der Angeklagten sei verworfen worden“, erklärte der Bundesgerichtshof nach Angaben der Agenturmeldung. Damit ist das Urteil aus Meiningen rechtskräftig (Beschluss vom 28. Januar 2025 – 2 StR 474/23).

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion