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Startseite Deutschland & die WeltBerlins Justizsenatorin: AfD-Bundesverbot rechtlich nicht möglich
Deutschland & die Welt

Berlins Justizsenatorin: AfD-Bundesverbot rechtlich nicht möglich

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 8. Januar 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 8. Januar 2025
Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sieht aktuell keine rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites Verbot der AfD. Sie betont, dass derzeit nur drei von 16 Landesverbänden der AfD als erwiesen rechtsextremistisch gelten, was für ein solches Verbot nicht ausreiche. Badenberg setzt stattdessen auf die Möglichkeit, Verbotsanträge gegen einzelne Landesverbände zu stellen.

Rechtliche Einschätzung und Möglichkeiten

Felor Badenberg, Berlins Justizsenatorin, erklärt, dass zurzeit lediglich drei AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind. „Gegenwärtig sind nur drei von insgesamt 16 AfD-Landesverbänden als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft“, sagte die CDU-Politikerin der „Welt“. „Drei von 16, reicht das? Nein, das trägt nicht, unter keinen Umständen.“ Dies sei nicht ausreichend, um ein bundesweites Verbotsverfahren zu stützen. Badenberg, die bis April 2023 als Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz tätig war, sieht jedoch andere Möglichkeiten, den extremistischen Tendenzen der Partei entgegenzuwirken.

Einzelne Verbotsanträge als Option

Badenberg hält es für vielversprechend, beim Verfassungsgericht Verbotsanträge gegen die AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu stellen, die als gesichert rechtsextremistisch gelten. „Beim AfD-Landesverband Thüringen etwa ist es doch längst unstrittig, dass alle Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen“, so Badenberg zur „Welt“. Sie betont, dass die Wortwahl des Thüringer Landeschefs Björn Höcke eindeutig sei.

Verfahrenstechnisches Neuland und mögliche Auswirkungen

Ein solches Vorgehen wäre ein Novum, aber laut Badenberg einen Versuch wert. Sollte ein Verbotsantrag erfolgreich sein, würden alle Abgeordneten des verbotenen Landesverbandes ihr Mandat verlieren. Eine Nachfolgeorganisation dürfe nicht aufgestellt werden. Sie schränkt jedoch ein, dass es einer Partei nicht untersagt werden könne, einen neuen Landesverband zu gründen. Dies müsse allerdings mit einer glaubhaften Erneuerung einhergehen: „Um es plakativ auszudrücken: Dann wäre Höcke draußen“, erklärte Badenberg der „Welt“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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