Unmittelbar vor Ablauf der Beschwerdefrist am kommenden Mittwoch sind dem Bundestag bereits 840 Einsprüche gegen das Ergebnis der Bundestagswahl zugegangen. Nach Angaben der Parlamentsverwaltung, auf die sich das Nachrichtenmagazin Politico beruft, stammt diese Zahl aus dem Zeitraum vor Ostern. Noch bis zum 23. April können Wahlberechtigte Beschwerden einreichen und möglicherweise Einfluss auf den weiteren Ablauf nehmen.
Wahlbeschwerden erreichen hohe Zahl
Bis zum Stand vor Ostern lagen dem Bundestag laut Parlamentsverwaltung 840 Einsprüche gegen die Bundestagswahl vor, wie Politico berichtet. Die Frist für die Einreichung von Wahlbeschwerden endet am 23. April. Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, sowohl einzeln als auch in Gruppen Einspruch gegen das Wahlergebnis einzulegen. Zudem sind auch der Bundeswahlleiter, die Landeswahlleiter oder die Bundestagspräsidentin zu Einsprüchen berechtigt. Nach der Bundestagswahl im Jahr 2021 wurden knapp 2.200 Wahlbeschwerden verzeichnet. Das führte dazu, dass die Wahl in Teilen Berlins wiederholt wurde.
Hauptkritikpunkt: Briefwahl
Laut Bundestagsverwaltung beziehen sich 444 der bislang 840 eingegangenen Beschwerden auf Probleme bei der Briefwahl von Wahlberechtigten. Über sämtliche Einsprüche entscheidet abschließend das Plenum des Bundestags.
Forderung nach Neuauszählung
Sahra Wagenknecht (BSW), BSW-Chefin, fordert eine neue Auszählung der Stimmen der Bundestagswahl. Politico zitiert sie mit den Worten: „Es gibt offenkundig systematische Zählfehler im Promillebereich zulasten von Parteien, die weit unten auf dem Wahlzettel stehen.“ Sie betont weiter: „Es ist unerlässlich, dass alle Stimmzettel schnellstmöglich noch einmal genau ausgezählt werden.“ Nach eigenen Recherchen halte sie es für immer wahrscheinlicher, dass ihre Partei die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl erreicht habe. Daher kündigte Sahra Wagenknecht laut Politico an: Das BSW werde Einspruch gegen das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl einreichen.
✨ durch KI bearbeitet, .