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Bauernverband lehnt 15-Euro-Mindestlohn in Koalitionsvertrag ab

Der Bauernverband hat seine Bedenken gegen die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro im Rahmen der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD geäußert. Präsident *Joachim Rukwied warnte vor den Belastungen, die diese Erhöhung insbesondere für den heimischen Obst-, Gemüse- und Weinbau mit sich bringen könnte.

Widerstand aus der Landwirtschaft

*Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbands, machte in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe) deutlich, dass die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro nicht im Koalitionsvertrag verankert werden sollte. „Insbesondere die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro darf sich nicht im Koalitionsvertrag wiederfinden“, betonte Rukwied. Sollte diese Erhöhung dennoch umgesetzt werden, fordert er eine Sonderregelung für die Landwirtschaft. Diese sei notwendig, da sonst erhebliche Belastungen für bestimmte landwirtschaftliche Bereiche zu erwarten seien.

Forderung nach Prioritätenänderung

Rukwied drängt Union und SPD, die Schwerpunkte in den Koalitionsverhandlungen anders zu setzen. „Eine der dringendsten Aufgaben der neuen Bundesregierung muss sein, die Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft und Landwirtschaft zu stärken“, sagte er. Rukwied sieht auch die Notwendigkeit, bürokratische Hürden abzubauen und gesetzliche Vorgaben in Europa anzupassen. Spezifische Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf besteht, umfassen die Tierhaltung sowie die Themen Naturschutz, Besteuerung und Pflanzenschutz.

Einordnung der geplanten Mindestlohnerhöhung

Im Sondierungspapier von Union und SPD heißt es, dass die Weiterentwicklung des Mindestlohns von der Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung erfolgen wird. Diese sollte sich sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. „Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“, so das Papier. Diese neue Orientierung setzt eine EU-Richtlinie um, die den Bruttomedianlohn als einen möglichen Maßstab nennt. Nach Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hätte der Mindestlohn bereits 2023 bei 13,50 Euro liegen müssen, wenn man sich an diesem Maßstab orientiert hätte. Bislang muss sich die Mindestlohnkommission nur an der Tarifentwicklung orientieren.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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