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Bamf führt Asylverfahren für drei Somalier in Deutschland durch

Drei Somalier, die Anfang Juni ihre Einreise nach Deutschland juristisch durchsetzten, haben nach Expertenangaben Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren. Nach Angaben von Pro Asyl liege ein entsprechender Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vor. Zugleich erklärte das Verwaltungsgericht Berlin, dass eine Zurückweisung an der Grenze ohne Klärung der Zuständigkeit unzulässig gewesen sei.

Bescheid des Bundesamtes und Einschätzung von Pro Asyl

„Es gibt einen entsprechenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“, sagte der Geschäftsführer von Pro Asyl, Karl Kopp, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgabe). „Es hat fair angehört und beschlossen, die Asylverfahren der drei in Deutschland durchzuführen. Das ist das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens“, sagte Kopp dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgabe).

Kopp erklärte, die minderjährige Somalierin wäre sowieso nicht unter die Dublin-Regeln gefallen. Nach ihnen müssen Asylverfahren dort stattfinden, wo Asylbewerber zuerst den Boden der EU betreten. „Die beiden jungen Männer haben sehr gewichtige Gründe, dass sie nicht in ein anderes Land überstellt werden können. Hinzu kommt, dass Polen und Litauen klipp und klar gesagt haben: Wir sind nicht zuständig.“

Für Pro Asyl sei dies keine Überraschung. Die Schutzsuchenden hätten „eine lange Leidenszeit hinter sich, mit Gewalterfahrungen auf der Flucht, illegalen Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze und Verleumdungen aus rechten Kreisen“.

Gerichtsbeschluss und politische Debatte

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 2. Juni festgestellt, dass die Zurückweisung bei einer Grenzkontrolle in Frankfurt (Oder) rechtswidrig gewesen sei. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat sich um einen Asylantrag der Betroffenen kümmern müsse, dürften sie nicht abgewiesen werden. Kopp zufolge stellt die Entwicklung Dobrindts Entscheidung vom Frühjahr, an den deutschen Außengrenzen auch Asylbewerber abzuweisen, prinzipiell infrage – zumal das Verwaltungsgericht Berlin dies schon als europarechtswidrig bezeichnet habe. Dennoch halte er „an dieser illegalen Praxis“ fest.

Die Sprecher von Bamf und Bundesinnenministerium wollten sich auf Anfrage der Zeitungen „weder zu laufenden Gerichtsverfahren noch zu Einzelfällen im Asylverfahren“ äußern.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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