Der Landtag in Baden-Württemberg wird am 8. März 2026 neu gewählt. Der Ministerrat hat diesen Termin auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl (CDU) festgelegt, wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte.
Die Wahl wird somit vor Ende der aktuellen Wahlperiode des Landtags durchgeführt, die am 30. April 2026 endet.
Planung und Zustimmung zum Wahltermin
Der Ministerrat von Baden-Württemberg beschloss in seiner Sitzung am 18. März den 8. März 2026 als Datum für die Landtagswahl, basierend auf einem Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl (CDU). Der Beschluss erfolgte ohne Einwände seitens der Landesverbände der im Landtag vertretenen Parteien, der Landtagsverwaltung, der Kirchen und der kommunalen Landesverbände, die zuvor zum Wahltermin angehört worden waren. Nach der Landesverfassung von Baden-Württemberg muss die Neuwahl des Landtags vor Ablauf der laufenden Wahlperiode durchgeführt werden. Damit bleibt genügend Zeit, um alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, die laut Innenministerium etwa fünf Wochen in Anspruch nehmen.
Wichtige Fristen im Wahlprozess
Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet bereits am 23. Dezember 2025. Danach beginnt der Wahlkampf in der entscheidenden Phase. Bemerkenswert ist, dass der Wahltag auf den Internationalen Frauentag fällt. Das endgültige Wahlergebnis der Landtagswahl soll noch vor den Osterferien 2026 feststehen, damit sich der neue Landtag spätestens 16 Tage nach Beginn der Wahlperiode konstituieren kann.
Hintergrund der Entscheidung
Der Wahltermin am 8. März 2026 bietet nicht nur einen symbolträchtigen Hintergrund durch den Internationalen Frauentag, sondern ermöglicht auch eine reibungslose Durchführung der Wahl im zeitlichen Rahmen, den die Verfassung des Landes vorgibt. Der Zeitraum zwischen dem Ende der Wahlperiode und der Konstitution des neuen Landtags ist ausreichend bemessen, um einen organisierten Übergang zu gewährleisten.
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