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Autofahrer bremst Frau in Melle aus und bedroht sie mit Eisenstange

Am vergangenen Donnerstag (19. Juni) kam es auf der Westerhausener Straße in Melle zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs. 

Vorfahrt missachtet

Am Mittag befuhr eine 30-jährige Mellerin laut Polizei-Mitteilung mit ihrem Skoda gegen 13:20 Uhr die Westerhausener Straße in Richtung Gesmold. Zeitgleich bog der Fahrer eines grauen VW Caddys von der Ausfahrt der A30 auf die Westerhausener Straße ein und missachtete somit die Vorfahrt der 30-Jährigen. Nur durch eine Vollbremsung konnte ein Zusammenstoß verhindert werden.

Bedrohung am Pendlerparkplatz

Nach dem riskanten Fahrmanöver bremste der Caddy-Fahrer die Frau plötzlich ohne ersichtlichen Grund in Höhe des Pendlerparkplatzes zwischen den beiden
Autobahnauffahrten aus und zwang sie zum Anhalten. Anschließend stieg der Fahrer
des Caddys aus und bedrohte die Mellerin mit einer Eisenstange. Die Frau fuhr daraufhin mit ihrem Fahrzeug davon und informierte umgehend die Polizei. Diese leitete unter anderem ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein.

So wird der mutmaßliche Täter beschrieben

Der Fahrer des grauen Caddys mit Osnabrücker Zulassung wurde wie folgt beschrieben:
– 50 bis 60 Jahre alt
– lichtes graues Haar
– Drei-Tage-Bart
– 170 bis 180 cm groß
– helles Polo-Shirt der Marke Marc O’Polo
– blaue Jeanshose mit braunem Gürtel
– die circa 40 cm lange Eisenstange wurde in der rechten Hand gehalten

Während des Vorfalls soll die Westerhausener Straße stark frequentiert gewesen sein. Die Polizei bittet daher darum, dass Zeugen, die Hinweise zu dem Caddy-Fahrer oder zu dem Vorfall machen können, sich unter 05422/92260 melden.

 
PM
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Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

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