Am Donnerstag ereignete sich in München ein schwerer Zwischenfall, als ein mutmaßlicher Attentäter mit einem Mini Cooper in eine Demonstration raste und 30 Menschen verletzte. Der Fahrer, ein Afghane namens Farhad N., hätte bereits im Dezember 2020 abgeschoben werden sollen, berichtet der „Spiegel“.
Rechtslage und Hintergrund
Farhad N. kam 2016 als unbegleiteter Minderjähriger über Italien nach Deutschland. Sein Asylantrag, den er 2017 stellte, wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, da er als unglaubwürdig galt. Obwohl er gegen diese Entscheidung klagte, wies das Verwaltungsgericht München seine Klage im Jahr 2020 ab. Dennoch wurde Farhad N. nicht abgeschoben; stattdessen erhielt er eine Duldung und zuletzt einen gültigen Aufenthaltstitel von der Polizei.
Sicherheitsbedenken und mögliche Kontakte
Im Jahr 2021 musste sich Farhad N. zweimal einer sicherheitsrechtlichen Befragung unterziehen. Diese befasste sich möglicherweise mit dem Verdacht, dass er Kontakte zu Personen verschwiegen hatte, die als Terrorunterstützer gelten oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Ein anderer möglicher Grund könnte gewesen sein, dass er den deutschen Behörden verschwieg, zuvor in Deutschland oder einem anderen Land gelebt zu haben.
Das Attentat
Das Fahrzeug, mit dem Farhad N. in die Menschenmenge fuhr, war zunächst hinter einem Polizeifahrzeug eingereiht, das den Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi absicherte. Anschließend beschleunigte er in die Menschenmenge. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München erklärte, es gebe „Anhaltspunkte für einen extremistischen Hintergrund“.
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