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Auslandsdeutsche könnten bei Bundestagswahl ausgeschlossen werden

Zehntausende Deutsche im Ausland könnten bei der Bundestagswahl am 23. Februar von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Grund dafür ist die kurze Frist für den Versand der Wahlunterlagen, was insbesondere Wähler in Übersee betrifft. Mehrere Verfassungsrechtler sehen darin ein ernstes Problem und erwarten, dass die Wahl vor dem Bundesverfassungsgericht überprüft wird. Auch die Bundeswahlleiterin ist sich der Problematik bewusst.

Probleme bei der Briefwahl

Die vorgezogene Neuwahl führt zu erheblichen Schwierigkeiten beim rechtzeitigen Versand der Wahlunterlagen für Deutsche im Ausland. Ein Dutzend Betroffene bestätigten gegenüber T-Online, dass die rechtzeitige Zustellung der Wahlbriefe oftmals nicht gewährleistet ist. Zwar bieten einige Konsulate einen Kurierservice an, doch wird dieser vielfach als nicht schneller im Vergleich zum normalen Postweg beschrieben. Die deutsche Auslandsvertretung in Südafrika verlangt sogar eine unterschriebene Haftungsausschlusserklärung.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Ulrich Battis, Staatsrechtler, äußerte gegenüber T-Online: „Ich sehe die derzeitige Situation der Auslandsdeutschen durchaus als Problem. Schließlich kann das ein Verstoß gegen den höchsten Grundsatz des Wählens darstellen: die Allgemeinheit der Wahl.“ Er prognostiziert, dass das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Wahl entscheiden muss. Auch Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler schließt sich dieser Einschätzung an: „Wahrscheinlich ist, dass enttäuschte Bürger das Verfassungsgericht anrufen.“ Er hebt hervor, dass die Relevanz der zu spät abgegebenen Stimmen für das Wahlergebnis von Bedeutung sein könnte, besonders bei einem knappen Ausgang der Wahl.

Politische Reaktionen und Maßnahmen

Der frühere Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), kritisierte: „Wenn eklatante Verstöße nicht zur Annullierung der Wahl führten, wäre das fatal.“ Er weist darauf hin, dass die Probleme für Auslandsdeutsche im Vorfeld bekannt seien. Bundeswahlleiterin Ruth Brand bestätigte gegenüber T-Online, dass die Problematik bewusst sei: „Selbstverständlich erreichen mein Team und mich seit Wochen zahlreiche Fragen zum Thema Wahlteilnahme aus dem Ausland.“ Sie habe darauf hingewiesen, die Gemeindebehörden für einen frühzeitigen Versand der Unterlagen zu sensibilisieren. Zudem betont Brand die Möglichkeit, nach der Wahl Einspruch einzulegen, was auch für im Ausland lebende Wahlberechtigte gilt.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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