Die Diebestour zweier osteuropäischer Männer aus Essen (Ruhrgebiet) endete im Osnabrücker Gefängnis.
Die beiden 20 und 21 Jahre alten Männer hatten sich am 22. August 2016 mit einem PKW aus dem Ruhrgebiet in den Osnabrücker Südkreis begeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Unterwegs mit einer Liste von Rossmann-Märkten

Ziel war es offensichtlich bevorzugt Drogeriemärkte der Rossmann-Kette zu bestehlen. Dazu hatten sie – möglicherweise von einem Mittäter  – eine Liste der hiesigen Rossmann Märkte und ein Navigationsgerät erhalten. Zunächst erschienen sie im Rossmann Markt in Ibbenbüren und entwendeten dort so – wie in einem in der Nähe gelegenen Edeka Markt Drogerieartikel im Wert von mehr als 500 €.

Nach Ibbenbüren folgten Hasbergen und Hagen

Anschließend begaben sie sich zum Rossmann Markt in Hasbergen. Dort entwendeten sie gemeinschaftlich 4 Packungen Babynahrung, 3 Packungen Folgemilch, eine elektrische Zahnbürste und eine Packung Toilettenpapier im Gesamtwert von 140 €. Beim Verlassen des Marktes wurden sie von einem Mitarbeiter angesprochen. Sie ließen die Beute fallen und flüchteten. Trotz dieses Misserfolges gaben sie ihre Absicht, weitere Straftaten zu begehen, nicht auf. Sie fuhren nunmehr zum Rossmann Markt in Hagen, um dort weitere Gegenstände zu entwenden. Womit sie allerdings nicht gerechnet hatten war, dass die Mitarbeiter der Filialen sich untereinander vor den beiden Tätern gewarnt hatten. Dies führte dazu, dass ihr Erscheinen in Hagen sofort bemerkt und an die Polizei mitgeteilt wurde.

In Georgsmarienhütte wartete bereits die Polizei

Man vermutete zutreffend, dass die Angeklagten ihre Diebestour beim nächsten Rossmann Markt in Georgsmarienhütte-Oesede fortsetzen würden. Dort wurden sie dann tatsächlich von der Polizei erwartet. Nach kurzer Flucht konnten sie festgenommen werden.

Täter klauten auf Bestellung

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragte beim Amtsgericht Osnabrück die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens. Bei dieser Verfahrensart wird innerhalb weniger Tage eine Hauptverhandlung durchgeführt. In der Hauptverhandlung gaben die Angeklagten die Tat in Hasbergen zu. Als Motiv trugen sie vor, mangels alternativer Einkünfte auf den gewerbsmäßigen Diebstahl von Drogerieartikeln angewiesen zu sein, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Für die Waren hätte man bereits einen festen Abnehmer gehabt.

Für 5 Monate ohne Bewährung ins Gefängnis

Ein Jugendrichter beim Amtsgericht Osnabrück verurteilte die beiden Angeklagten auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen der Tat in Hasbergen jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Mangels günstiger Sozialprognose kam eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht.

 

Symbolbild von Anakin81, CC BY-SA 4.0