Auffrischungsimpfungen auch unter sechs Monaten möglich

Impfung (Symbolbild)

Bislang gilt für Auffrischungsimpfungen, die durch die mobilen Teams in Stadt und Landkreis Osnabrück sowie im Impfzentrum der Stadt vorgenommen werden, dass sie frühestens sechs Monate nach der Zweitimpfung stattfinden können. Nun hat das Land Niedersachsen mitgeteilt, dass dies künftig in Ausnahmefällen flexibler gehandhabt werden kann.

So können Auffrischungsimpfungen auch schon vor Ablauf der Sechsmonatsfrist stattfinden. Die endgültige Entscheidung, ob jemand geimpft wird, liegt jedoch insbesondere in diesem Fall beim Impfarzt oder der Impfärztin. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt: „Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden.“

Das Vorziehen vor das Ende der Sechs-Monats-Frist muss also die Ausnahme bleiben. Sowohl die STIKO als auch der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück empfehlen für eine optimale Wirkung, die Zeitspanne von sechs Monaten zwischen der Zweit- und der Auffrischungsimpfung nicht zu unterschreiten.

Impfzentrum an der Sedanstraße

Für das Impfzentrum an der Sedanstraße 109 können über das niedersächsische Impfportal www.impfportal-niedersachsen.de oder unter der Telefon-Hotline 0800 9988665 Termine gebucht werden, solange es freie Kapazitäten gibt. Hierbei wird nicht abgefragt, ob eine Person bereits eine Corona-Impfung erhalten hat und wie lange diese zurückliegt.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion