Kürzlich erreichte unsere Redaktion eine Anfrage einer Leserin, die sich über das Fahrverhalten von Müllautos in Osnabrücker Einbahnstraßen zwar nicht beschwerte, aber dennoch wunderte. Insbesondere fragte sie, warum Müllfahrzeuge gelegentlich in die entgegengesetzte Richtung einer Einbahnstraße fahren dürfen.
Spezielle Regelung der StVO
Katrin Hofmann, Sprecherin des Osnabrücker ServiceBetriebs (OSB), klärt auf, dass diese Praxis durch spezielle Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt ist. Denn laut Paragraf 35, Absatz 6 der StVO dürfen Müllfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen dienen, auf allen Straßen und Straßenteilen sowie auf jeder Straßenseite in jeder Richtung fahren und halten, sofern es der Einsatz erfordert. Dies bedeutet, dass Müllautos auch in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung fahren dürfen, wenn es für die Müllabfuhr erforderlich ist. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeuge mit weiß-rot-weißen Warneinrichtungen, die für den Straßenbau oder die Reinigung zuständig sind.
Auffällige Warnkleidung ist Pflicht
Zusätzlich müssen Personen, die für die Reinigung oder Beaufsichtigung der Straßen verantwortlich sind, bei ihrer Arbeit auffällige Warnkleidung tragen, insbesondere wenn sie sich außerhalb von Gehwegen oder Absperrungen aufhalten. Diese Regelung stellt sicher, dass die notwendige Straßenpflege und Müllabfuhr effizient durchgeführt werden können, ohne die Verkehrssicherheit unnötig zu beeinträchtigen.