Viele verwechseln häufig die Begriffe Arbeitsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung oder verwenden sie als Synonyme. Allerdings sind Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zwei verschiedene Dinge. Wenn jemand arbeitsunfähig ist, ist davon auszugehen, dass die Arbeitskraft wieder vollständig zurückkehrt. Arbeitnehmer erhalten während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Danach tritt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Ein Herzinfarkt kann beispielsweise eine solche Erkrankung sein. Die Genesungszeit zieht sich dann meist über einen längeren Zeitraum hin, aber am Ende ist die Arbeitsfähigkeit meist wieder vollständig hergestellt. Die Berufsunfähigkeit tritt dann ein, wenn ein Arbeitnehmer seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Folgen längerfristiger Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit, das oft unterschätzte Risiko
Nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall kann die Genesung lange dauern, ohne dass gleich eine Berufsunfähigkeit eintritt. Für diese Fälle ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Was viele nicht bedenken, ist die Tatsache, dass die Genesungszeit oft länger dauert und nicht nur mit gesundheitlichen, sondern auch mit finanziellen Einschränkungen verbunden ist. Das Krankengeld hat nicht dieselbe Höhe wie zuvor das Arbeitseinkommen oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Aber die berufliche Arbeitskraft stellt das Kapital berufstätiger Menschen dar. Fällt das Einkommen ganz oder teilweise weg, ist es schwierig, seinen Lebensstandard zu halten. Staatliche Leistungen in diesen Fällen gibt es meist erst, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird. Um für solche Fälle vorzusorgen ist laut Experten von versicherungscheck24 eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung die richtige Lösung. Denn eine Berufsunfähigkeit tritt laut § 172 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erst ein, wenn ein Versicherungsnehmer dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die Leistungen einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Arbeitsunfähigkeit ist ein Lebensrisiko, das niemand vorher abschätzen kann. Experten zufolge scheiden 25 Prozent der Berufstätigen vorzeitig aus dem Berufsleben aus, weil sie körperliche oder psychische Probleme haben und nicht mehr arbeiten können. Insbesondere die psychischen Erkrankungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Wer eine hohe körperliche Belastung hat, trägt ein höheres Risiko. Dabei sind viele Erkrankungen noch nicht als Berufskrankheiten anerkannt oder reichen nicht aus, um eine Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen.

Bei Büroangestellten oder Beamten kommt es immer häufiger zu psychischen Erkrankungen wie Burn-out oder Depressionen. Wer sich bereits in jungen Jahren gegen diese Erkrankungen absichert, zahlt meist geringe Beiträge für eine gute Absicherung. Wer sich erst im vierten oder fünften Lebensjahrzehnt für eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung entscheiden, muss mit Risikoaufschlägen und höheren Prämien rechnen, da für die Versicherung das Risiko eines Versicherungsfalles steigt.
Mit der Arbeitsunfähigkeitsversicherung bekommt ein Versicherter eine monatliche Rente gezahlt, wenn er seinen Beruf vorübergehend nicht ausüben kann. Außerdem leistet die Versicherung, wenn ein Versicherungsnehmer für sechs Monate oder länger erkrankt ist, aber nur zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Das bedeutet, die Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet genau dann, wenn die Berufsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist.

Was vor Abschluss der Arbeitsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist

Die Gesundheitsfragen sind alle wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer hier schummelt und Vorerkrankungen in den letzten fünf bis zehn Jahren verschweigt, muss damit rechnen, dass im Versicherungsfall die Versicherung nicht zahlt. Das Verschweigen kann zu Leistungsausschluss oder sogar zum Rücktritt vom Vertrag durch den Versicherer führen. Viele Arbeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten eine Klausel mit einer sogenannten „abstrakten Verweisung“. Das bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer eine andere berufliche Tätigkeit zumutbar ist. Wer sich weigert, eine solche Tätigkeit aufzunehmen, muss damit rechnen, dass die Versicherungsgesellschaft die Leistungen verweigert. Die Stiftung Warentest weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es beim Abschluss einer Versicherung wichtig ist, immer das Kleingedruckte zu lesen.

Flexibel bleiben

Die Option der Nachversicherungsgarantie ist ebenfalls ratsam. Damit kann ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz erhöhen, ohne erneut eine Gesundheitsprüfung durchzuführen. Das kann bei Berufswechsel, Bau oder Kauf eines Eigenheims, Aufstieg im Job oder Familiengründung sinnvoll sein. So muss der Versicherte bei einer Erhöhung nicht mit gesundheitsbedingten Aufschlägen oder sogar einer Ablehnung rechnen. So lässt sich die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ganz flexibel der jeweiligen Lebenssituation anpassen. Denn in all diesen Fällen bleibt das Risiko der Arbeitsunfähigkeit gleich.

Weitere wichtige Punkte für eine optimale Absicherung

Bei der Auswahl spielen noch andere Punkte eine wichtige Rolle, die je nach persönlicher Situation unterschiedlich wichtig sind. So stellt sich bei manchen die Frage, ob die Versicherung auch bei Berufstätigkeit im Ausland zahlt. Wer im Sabbatjahr ist, möchte vielleicht gerne in dieser Zeit die Zahlung pausieren. Die Höhe der Aufschläge bei verschiedenen besonderen Risiken oder Vorerkrankungen kann von Versicherung zu Versicherung stark variieren, sodass sich ein Vergleich auf jeden Fall lohnt. In Online-Versicherungsvergleichen stellen die Portale die Leistungen der verschiedenen Versicherungen übersichtlich dar. So ist es viel einfacher, die verschiedenen Tarife der einzelnen Versicherer miteinander zu vergleichen.

Kombinierte Versicherung – Berufs- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Versicherte, die länger als sechs Monate arbeitsunfähig sind, gelten nicht automatisch als berufsunfähig. Eine vollständige Genesung kann bei schweren Erkrankungen, wie einem Herzinfarkt, oder bei komplizierten Verletzungen teilweise länger dauern. Meist ist die vollständige Genesung von vornherein absehbar. Das heißt, in diesen Fällen tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ein und zahlt keine monatliche Rente. Mittlerweile gibt es Versicherungsgesellschaften, die einen kombinierten Tarif anbieten, die schon bei Arbeitsunfähigkeit zahlt. Teilweise verlangen die Gesellschaften dafür einen Aufschlag auf die Prämie.
Diesen Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es gemeinsam, dass der Versicherte für mindestens sechs Monate arbeitsunfähig sein muss, um Leistungen zu erhalten. Außerdem ist die Leistung meistens zeitlich begrenzt, und zwar auf 18 oder 24 Monate. Dabei ist es für den Versicherten hilfreich, dass es zunächst nur die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Diagnose vom Arzt braucht, damit die Versicherung zahlt. Der aufwendige Prozess für die Beantragung der Berufsunfähigkeit kann später erfolgen, wenn eine Berufsunfähigkeit abzusehen ist. Diese Klausel ist vor allem dann empfehlenswert, wenn das gesetzliche Krankengeld oder eine zusätzliche Krankentagegeld-Police den Verdienstausfall nicht ausreichend absichern