Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, kritisiert die Legalisierung von Cannabis scharf. Er sieht darin sowohl medizinische als auch gesellschaftliche Gefahren und warnt vor den langfristigen Konsequenzen der Teillegalisierung. Auch die steigende Zahl von Verschreibungen medizinischen Cannabis bereitet Preis Sorge, insbesondere durch unkontrollierte Internetplattformen.
Kritik an Cannabis-Legalisierung
Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), hat die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel scharf kritisiert. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe) äußerte er: „Wir lehnen Cannabis als Genussmittel aus medizinischen und pharmazeutischen Gründen ab.“ Er betonte, dass Cannabis als Genussmittel völlig ungeeignet sei, insbesondere für junge Menschen unter 25 Jahren. Preis warnte: „Das ganze Ausmaß der Probleme der Cannabis-Teillegalisierung wird unsere Gesellschaft erst in ein paar Jahren treffen. Die Trivialisierung des Cannabis-Konsums durch die Teillegalisierung führt zu mehr Konsum und mehr medizinischen und sozialen Problemen.“
Sorge um Verschreibungspraxis bei medizinischem Cannabis
Zusätzlich zu seiner Kritik an der Legalisierung äußerte sich Preis besorgt über den deutlichen Anstieg der Verschreibungen von medizinischem Cannabis. In seinen Ausführungen erklärte er: „Gleichzeitig steigen die Verordnungen von medizinischem Cannabis. Die Zahlen dürften sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdreifacht haben.“ Besonders kritisch sieht er den Einfluss umstrittener Verordnungsplattformen im Internet, die telemedizinische Rezepte oft lediglich nach dem Ausfüllen eines Fragebogens ausstellen.
Forderungen nach strengeren Regulierungen
Der Apothekerpräsident fordert ein Verbot der telemedizinischen Verordnung von Cannabis über solche Plattformen. „Mittlerweile drängten neben Apothekern auch Ärztekammern darauf, die telemedizinische Verordnung von Cannabis wieder abzuschaffen“, sagte Preis. Er unterstrich, dass „das bloße Ausfüllen eines Fragebogens nicht die Möglichkeit eröffnen darf, in den Besitz von medizinischem Cannabis zu kommen.“
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