Die gescheiterte Wahl dreier neuer Verfassungsrichter sorgt für scharfe Kritik beim Deutschen Anwaltverein. Vizepräsident Ulrich Karpenstein äußerte gegenüber dem „Tagesspiegel“ sein Bedauern über die parteipolitische Zuspitzung bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts. Kampagnen gegen Kandidaten und aus dem Zusammenhang gerissene Äußerungen seien für das Verfahren und das Gericht selbst schädlich.
Kritik des Deutschen Anwaltvereins an Richterwahl
Vizepräsident Ulrich Karpenstein vom Deutschen Anwaltverein (DAV) hat sich entsetzt über die gescheiterte Wahl dreier neuer Verfassungsrichter gezeigt. Gegenüber dem „Tagesspiegel“ erklärte Karpenstein am Freitag, man bedauere, „dass die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts zunehmend in parteipolitischen Streit und tagesaktuelle Auseinandersetzungen hineingezogen werde“.
Warnung vor Kampagnen gegen Kandidaten
Als „völlig inakzeptabel“ bezeichnete Ulrich Karpenstein, wenn Kampagnen gegen designierte Kandidaten betrieben werden und dabei „wissenschaftlich vertretbare Äußerungen aus ihrem Kontext gerissen werden“. Er warnte: „Wenn dies Schule macht, würde nicht nur das Richterwahlverfahren, sondern das Bundesverfassungsgericht als solches beschädigt.“ Auch diese Aussagen gab Karpenstein gegenüber dem „Tagesspiegel“ ab.
Deutscher Anwaltverein vertritt zahlreiche Rechtsanwälte
Im Deutschen Anwaltverein sind nach eigenen Angaben über 60.000 Rechtsanwälte organisiert.
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