Viele Menschen entzünden nach einem alten Brauch an Ostern Feuer. Was beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf dem Stadtgebiet zu beachten ist, ist in der städtischen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geregelt.

Damit die Stadt ein Osterfeuer mit öffentlichem Charakter an Ostersonntag oder Ostermontag genehmigen kann, müssen bestimmte Rahmenbedingungen und Auflagen erfüllt sein. Ein solches Feuer muss öffentlich zugänglich sein sowie zuvor über die Presse und das Internet durch die Verwaltung angekündigt werden können.

Osterfeuer in der Innenstadt weiterhin verboten

In der Innenstadt von Osnabrück und in den bebauten Ortsteilen sind Osterfeuer auch weiterhin verboten. Dasselbe gilt für Kleingartenparzellen, da dort die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Für die übrigen Bereiche der Stadt sind als maximale Grundfläche 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von höchstens vier Metern zulässig. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Aus Tierschutzgründen muss das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umgeschichtet werden. Zudem sind Mindestabstände zu Gebäuden und Gehölzen abhängig von der Grundfläche des Feuers einzuhalten. Grundsätzlich ist ein Abstand von 15 Metern auch zu Einzelbäumen einzuhalten.

Anträge bis 5. April

Spätestens bis Freitag, 5. April, können Anträge schriftlich beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz gestellt werden. Bei erstmaliger Antragstellung muss die vorgesehene Fläche kostenpflichtig durch den Fachbereich Umwelt und Klimaschutz abgenommen werden. Für eine Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet kostet das 130 Euro, für eine Fläche außerhalb eines solchen Gebietes 60 Euro. Ausführliche Informationen gibt es beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, Hannoversche Straße 6 – 8 (Raum 2 C 06), durch Heiko Brosig, Telefon 0541 3232434.

Die Stadt Osnabrück stellt die Regelungen zum Osterfeuer und die Stadtkarte mit den Verbotsgebieten im Internet unter www.osnabrueck.de/osterfeuer bereit. Die interaktive Karte ermöglicht es allen Bürgern, die gewünschte Straße und Hausnummer auszuwählen um anschließend auf einer Karte leicht feststellen zu können, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort überhaupt genehmigt werden kann.