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Antisemiten ohne deutschen Pass nach Urteil konsequent abschieben

Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung Felix Klein hat sich für konsequente Abschiebungen von Antisemiten ohne deutschen Pass ausgesprochen. Zugleich betont er die Notwendigkeit rechtskräftiger Urteile und plädiert für die genaue Prüfung eines Staatsangehörigkeitsentzugs bei Doppelstaatlern nach schweren, antisemitisch motivierten Straftaten. Er bezeichnet den islamistischen Antisemitismus als derzeit besonders gewaltintensiv.

Konsequente Ausweisungen gefordert

Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung Felix Klein fordert, Antisemiten ohne deutschen Pass konsequent abzuschieben. „Wir haben im deutschen Ausländerrecht längst die rechtliche Möglichkeit, Menschen, die durch antisemitische Taten auffallen, auch auszuweisen – und diese Möglichkeit sollte, wo sie gegeben ist, konsequenter genutzt werden“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Das sei, so Klein weiter, „kein Wunsch nach Willkür, sondern Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats“. Wer in Deutschland lebe, aber „die Grundwerte unseres Gemeinwesens – und dazu gehört die unbedingte Achtung jüdischen Lebens – offen missachtet oder gar bekämpft, der stellt sich außerhalb dieses Konsenses“, sagte der Regierungsbeauftragte.

Rechtsstaatliche Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Ausweisung müsse allerdings ein rechtskräftiges Gerichtsurteil sein. „Eine bloße polizeiliche Ermittlung oder ein Anfangsverdacht reicht nicht aus“, so Klein. Er sagte, wenn ein Gericht festgestellt habe, dass jemand aus antisemitischer Motivation gehandelt habe – sei es durch Gewalt gegen Juden, durch Anschläge auf Synagogen oder durch Hetze -, dann solle er das Land verlassen müssen.

Prüfung von Staatsangehörigkeit und Bedrohungslage

Zugleich sprach sich der Antisemitismusbeauftragte für eine genaue Prüfung des Entzugs der deutschen Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern aus, die aus antisemitischer Gesinnung heraus schwere Straftaten begangen haben. „Das ist ein schwerwiegender Schritt, der genau geprüft werden muss“, sagte er. „Aber wer sich bei der Einbürgerung bewusst falsch erklärt hat oder sich nachweislich gegen die Werte des Grundgesetzes stellt, der hat dieses Privileg verwirkt.“ Der Antisemitismusbeauftragte behauptete außerdem, der islamistische Antisemitismus sei derzeit „die aktuell gewaltintensivste Erscheinungsform des Antisemitismus“. Viele Juden in Deutschland berichteten ihm, dass gerade von arabischstämmigen Tätern und aus islamistischen Milieus „die unmittelbarste Bedrohung ausgeht“, so Klein.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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