Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten bleibt das Verfahren in Sachsen-Anhalt. Der Generalbundesanwalt sieht kein Staatsschutzmotiv.
Zuständigkeit bleibt in Magdeburg
Wie ZEIT ONLINE berichtet, wird der Prozess zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat entschieden, das Verfahren nicht an sich zu ziehen, da der Täter aus persönlicher Frustration gehandelt haben soll.
Keine Hinweise auf politisches Motiv
Die Behörde erklärte, es gebe „keine Anhaltspunkte für eine politische oder ideologische Motivation“. Damit bleibt die Justiz in Sachsen-Anhalt zuständig. Laut Deutschlandfunk bereitet das Landgericht bereits die Verhandlung vor.
Hintergrund des Anschlags
Bei dem Angriff im vergangenen Jahr kamen sechs Menschen ums Leben, mehr als 300 wurden verletzt. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf das persönliche Umfeld des Täters und mögliche Warnsignale im Vorfeld der Tat.