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Anklage gegen sieben Aktivisten nach Frankfurter Flughafen-Blockade

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen sieben Personen im Zusammenhang mit einer Protestaktion der „Letzten Generation“ am Frankfurter Flughafen erhoben. Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 25. Juli 2024 den Flugbetrieb zum Erliegen gebracht zu haben; die Behörde teilte dies am Mittwoch mit.

Anklage nach Flughafen-Blockade

Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge sollen die Beschuldigten am 25. Juli 2024 die Sicherheitsumzäunung des Flughafengeländes mit Bolzenschneidern durchtrennt haben und sich anschließend mit Sekundenkleber an verschiedenen Startbahnpositionen festgeklebt haben, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Eine der Personen soll sich direkt am Zaun festgeklebt haben. Der Flugbetrieb musste daraufhin vollständig eingestellt werden.

Auswirkungen auf den Flugbetrieb

Flugzeuge, die sich bereits im Anflug auf Frankfurt am Main befanden, mussten umkehren oder zu anderen Flughäfen umgeleitet werden. Drei Maschinen im Landeanflug mussten durchstarten, und zwei weitere Flugzeuge brachen ihre Fahrt zu den Startbahnen ab. Um den Betrieb wieder aufnehmen zu können, mussten die Aktivisten von Einsatzkräften mit Hammer und Meißel vom Asphalt gelöst werden.

Weiteres Verfahren

Durch die vorübergehende Stilllegung entstand ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden für die betroffenen Fluggesellschaften, die Fraport AG und weitere Flughafenbetreiber. Das Amtsgericht Frankfurt am Main wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Gegen einen weiteren zum Tatzeitpunkt heranwachsenden Beschuldigten wurde das Verfahren an die zuständige Wohnortstaatsanwaltschaft abgegeben.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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