Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen fünf Mitglieder der „Letzten Generation“ erhoben. Der Gruppe wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gebildet und Straftaten geplant und begangen zu haben, um ihre politischen Ziele durchzusetzen, wie die Gruppierung selbst am Montag mitteilte.
Hintergründe der Anklage
Die Generalstaatsanwaltschaft München führt bereits seit mehreren Jahren ein Verfahren gegen die „Letzte Generation“. Den Mitgliedern der Gruppe wird vorgehalten, gezielt gesetzeswidrige Aktionen organisiert zu haben. Im Mai 2023 kam es im Zuge der Ermittlungen zu mehreren Hausdurchsuchungen, bei denen nach Angaben beteiligter Beamter auch Gelder beschlagnahmt wurden.
Reaktion der Gruppe
Die Protestgruppe hat bekanntgegeben, dass die Anklage vor dem Landgericht München I erhoben wurde. In der Erklärung der „Letzten Generation“ heißt es, die Ermittler hätten versucht, durch die beschriebenen Mittel Einfluss auf ihre Aktivitäten zu nehmen und sie so an der Verfolgung ihrer politischen Ziele zu hindern.
Verlauf des Verfahrens
Im Verlauf der Ermittlungen gegen die Gruppe wurden immer wieder Maßnahmen ergriffen, um die mutmaßlichen Straftaten zu untersuchen und Beweise zu sichern. Die Hausdurchsuchungen im Mai 2023 stellten einen wesentlichen Schritt in diesem Verfahren dar. Details zu den genauen Umständen der beschlagnahmten Gelder oder zur Beweislage wurden bisher nicht veröffentlicht. Die Entwicklungen im Fall der „Letzten Generation“ werden von Beobachtern mit Spannung verfolgt, da sie weitreichende Folgen für den Umgang mit Protestbewegungen haben könnten.
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