Der ehemalige Geschäftsführer des Zoos Osnabrück, Andreas Busemann, sieht sich mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück konfrontiert. Wie der Zoo jetzt mitteilte, erhebt die Behörde Vorwürfe wegen mehrerer mutmaßlicher Straftaten im Zusammenhang mit seinem früheren Dienstverhältnis.
Untreue und Verstoß gegen Geschäftsgeheimnisgesetz
Laut Anklage soll Busemann gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz verstoßen und Untreue zum Nachteil der Zoo Osnabrück gGmbH begangen haben. Die genaue Tragweite der Vorwürfe wird nun möglicherweise in einem gerichtlichen Verfahren geprüft.
Geschäftsführung und Aufsichtsrat sehen sich bestätigt
Die derzeitige Geschäftsführung und der Aufsichtsrat des Zoos sehen sich durch die Anklage in ihrer bisherigen juristischen Bewertung bestätigt. Bereits im August 2024 war Busemann fristlos entlassen worden. Diese Entscheidung sowie die Weitergabe des Falls an die Strafverfolgungsbehörden seien aus Sicht der Verantwortlichen unausweichlich gewesen.