Das Amtsgericht Osnabrück wird den Dienstbetrieb ab heute, dem 22. April 2020, auf Grundlage der beschlossenen schrittweisen Lockerung von Beschränkungen in der Corona-Pandemie behutsam und mit Umsicht schrittweise wieder aufstocken.
Die Öffnungszeiten des Gerichts werden wieder auf montags bis donnerstags von 8:30 – 16:00 Uhr und freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr erweitert. In diesem Zeitfenster ist auch die telefonische Erreichbarkeit des Gerichts sichergestellt. Der Justizservice ist wieder montags bis mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie donnerstags von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.
Einbahnstraßensystem wird eingeführt
Das Landgericht bittet allerdings darum, persönliche Besuche im Gericht weiterhin auf ein Minimum zu beschränken. Angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus sollte mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen trotz der Lockerungen in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das Gerichtsgebäude betreten werden muss oder ob das Anliegen auch anderweitig geklärt werden kann. Beim Zugang zum Amtsgerichtsgebäude kann es aufgrund der Schutzmaßnahmen zu Einschränkungen und Verzögerungen kommen. Alle Besucher sind auch künftig verpflichtet, sich bei Betreten des Gebäudes zu registrieren, damit sie im Falle eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Datenschutz ist dabei gewährleistet. Darüber hinaus werden Besucher gebeten, eine Mund-/Nasenmaske zu tragen. Ein Abstand von 1,5 Metern zueinander ist einzuhalten. Zur Verringerung der Ansteckungsgefahr im Gebäude wird im Gericht ein „Einbahnstraßensystem” eingeführt, das heißt Besucher werden dazu angehalten, markierten Wegen und Beschilderungen zu folgen.
Säle werden technisch umgerüstet
Der Sitzungsbetrieb wird wieder hochgefahren, zur Verringerung von Infektionsrisiken ist die Bestuhlung in Sitzungssälen nach wie vor reduziert. Es wird beabsichtigt, den Sitzungsbetrieb weiter aufzustocken mit dem Ziel, ihn im Mai 2020 wieder voll aufzunehmen. Dazu werden insbesondere die kleineren Säle technisch umgerüstet und beispielswiese Spuckschutzwände installiert, damit Abstand gewahrt werden kann. Zu einem Verfahren geladene Beteiligte erhalten in jedem Fall eine schriftliche Abladung, wenn ihr Termin aufgehoben werden sollte.