Sechs Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt.
Bürgergeld trotz Erwerbstätigkeit
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Bürgergeld. Im August 2023 nahm der Beschuldigte eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht richtig mitgeteilt hatte. Beim Jobcenter gab er an, dass die erste Lohnzahlung im September 2023 erfolgen sollte. Jedoch stellte sich heraus, dass der Beschuldigte bereits im August sein Gehalt bekam. Eine weitere Beschäftigung nahm der 37-Jährige im Dezember desselben Jahres auf, ohne dass er dieses dem Leistungsträger mitgeteilt hatte. So konnte er in beiden Fällen zusammen rund 1.180 Euro an Bürgergeld zu Unrecht kassieren.
Jobcenter und Hauptzollamt decken Betrug auf
Überführt wurde der Leistungsbetrüger im zweiten Fall durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte. Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.