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Ärzte und Polizei fordern Rücknahme der Cannabis-Legalisierung

Ein Jahr nach der Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland fordern sowohl die Bundesärztekammer als auch die Deutsche Polizeigewerkschaft eine Rücknahme des Gesetzes. Sie kritisieren, dass die ursprünglich angestrebten Ziele wie die Eindämmung des Schwarzmarktes und der Schutz von Gesundheit und Jugend nicht erreicht wurden.

Kritik an der Umsetzung der Gesetzgebung

Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, äußerte gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern scharfe Kritik an der derzeitigen Situation: „Die mit dem Gesetz verfolgten Ziele – Eindämmung des Schwarzmarktes, Stärkung des Gesundheitsschutzes und Verbesserung des Jugendschutzes – wurden verfehlt.“ Reinhardt bemängelt, dass der illegale Handel unvermindert floriert und die Strafverfolgungsbehörden sowie Gerichte durch die neue Gesetzeslage zusätzlich belastet werden. Besonders alarmierend sei die Lage beim Kinder- und Jugendschutz: „Die gesetzlichen Vorgaben erweisen sich als schwer umsetzbar und können kaum effektiv kontrolliert werden.“ Des Weiteren kritisiert er den mangelnden Ausbau der versprochenen Präventionsmaßnahmen.

Wachsende Abhängigkeitsprobleme

Suchtmediziner berichten laut der Bundesärztekammer von einem Anstieg der Zahl der Abhängigen in Deutschland und einem abnehmenden Bewusstsein für die Gefahren des Cannabiskonsums. Reinhardt fordert deshalb eine grundlegende Neubewertung der Cannabisgesetzgebung. „Aus medizinischer und suchtpräventiver Perspektive ist eine Rücknahme der Legalisierung dringend geboten“, so seine Forderung.

Bürokratische Hürden und Vorschläge der Polizeigewerkschaft

Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), teilt die Bedenken und spricht von einer schleppend angelaufenen Legalisierung, die auf die „unglaublichen bürokratischen Hürden“ zurückzuführen sei. „Diejenigen, die Cannabis anbauen und vertreiben wollen, müssen alle im Gesetz vorgesehenen Regelungstatbestände beachten. Und das fällt natürlich schwer,“ erklärte Wendt.

Wendt führt an, dass die Länder immer noch mit der Ausarbeitung eigener Verordnungen beschäftigt seien, da die Zuständigkeiten nicht klar geregelt seien. Er weist darauf hin, dass das neue Gesetz eine Vielzahl an Regelungen und Tatbeständen mit sich bringe, die die Arbeit der Polizei erschweren. Der Verwaltungsaufwand ist deutlich gestiegen, da die neuen Regelungen umfangreichere Bürokratie erfordern, während früher eine einfache Anzeige genügte.

Die DPolG schlägt vor, insbesondere bei Erstkonsumenten die Strafbarkeit abzuschaffen und das Vergehen ins Ordnungswidrigkeitenrecht zu überführen. „Kommunale Ordnungsbehörden sind viel leichter in der Lage, ein Bußgeld beispielsweise in eine verpflichtende Beratung zum Thema Drogen und Auswirkungen von Drogenkonsum umzuwandeln“, so Wendt.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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