Die geplante Reform des Abtreibungsparagrafen 218 in Deutschland ist in der aktuellen Wahlperiode gescheitert. Ein Vorstoß zur Durchführung einer Sondersitzung des Rechtsausschusses fand nicht die notwendige Unterstützung, da die FDP sich weigerte, diese mitzutragen. Die ablehnende Haltung von AfD und CDU/CSU erschwert zusätzlich die Erzielung einer Mehrheit.
Kein Fortschritt ohne Sondersitzung
Die Forderung nach einer Sondersitzung des Rechtsausschusses folgte einer Expertenanhörung, die für Montag angesetzt war. Für die weitere Bearbeitung und Abstimmung des Gesetzentwurfs im Plenum hätte diese Sitzung jedoch zwingend stattfinden müssen. Thorsten Lieb (FDP), stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, bestätigte dem Nachrichtenportal „T-Online“, dass die FDP eine solche Sitzung nicht unterstützen werde. Das Bundestagsbüro des FDP-Rechtspolitikers ergänzte auf Anfrage: „Herr Lieb kann bestätigen, dass die FDP einer Sondersitzung des Rechtsausschusses nicht zustimmen würde.“
Details des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf, der von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von 328 Abgeordneten eingereicht wurde, sieht vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche grundsätzlich nicht mehr als rechtswidrig eingestuft wird. Gemäß den Plänen sollen zudem Krankenkassen die Kosten für Abbrüche übernehmen.
Politische Fronten
Die notwendige Mehrheit für die Durchführung der Reform bleibt aus, da neben der Ablehnung der FDP auch AfD und CDU/CSU gegen die Sondersitzung und damit gegen den Gesetzentwurf sind. Damit ist der Weg frei für ein weiteres Scheitern der Reform in dieser Legislaturperiode.
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