Mit dem Frühlingsbeginn startet am 1. April die Brut- und Setzzeit. Zum Schutz wildlebender Tiere müssen Hunde bis zum 15. Juli in Wäldern und der freien Landschaft an der Leine geführt werden.
Diese Regelung gilt gemäß dem niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung für alle Flächen außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Leinenpflicht betrifft die Stadt und den Landkreis Osnabrück. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Weitere Vorschriften für Hundehalter
Auch außerhalb der Brut- und Setzzeit gibt es Anleinpflichten, etwa in belebten Bereichen oder bei Veranstaltungen. Zudem müssen Hundehalter sicherstellen, dass ihr Tier keine Personen belästigt.
Betretungsverbot für Äcker und Wiesen
Zum Schutz von Gräsern und Ackerfrüchten ist es verboten, Äcker von der Bestellung bis zur Ernte sowie Wiesen während der Aufwuchs- und Weidezeit zu betreten. Dies gilt für alle Personen, insbesondere mit Hunden.