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Startseite Deutschland & die WeltBGH stuft Aktionärsansprüche im Wirecard-Insolvenzverfahren nachrangig ein
Deutschland & die Welt

BGH stuft Aktionärsansprüche im Wirecard-Insolvenzverfahren nachrangig ein

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. November 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. November 2025
Bundesgerichtshof / Foto: dts
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Der neunte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft, die im Fall Wirecard Schadensersatz gefordert hat, nicht als „einfache“ Insolvenzgläubigerin gilt. Bei der Verteilung der restlichen Mittel aus der Insolvenz soll sie nur nachrangig berücksichtigt werden. Das Urteil erging am Donnerstag.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die von der Klägerin angemeldeten Forderungen keine einfachen Insolvenzforderungen darstellen. Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche der Aktionäre seien derart mit der Stellung als Aktionär verknüpft, dass sie in der Insolvenz der Gesellschaft hinter den Forderungen einfacher Insolvenzgläubiger zurücktreten müssten.

Verfahrensgang

Das Landgericht hatte die Klage und die Widerklage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hatte dann die eingelegte Berufung des Beklagten durch Teilurteil zurückgewiesen und auf die Berufung der Klägerin ein Zwischenurteil erlassen. Darin hatte das Oberlandesgericht ausgesprochen, dass die Klage zulässig sei und die Klägerin ihre kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzforderungen als Insolvenzforderungen geltend machen könne. Mit ihrer vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgten die Beklagten ihren Antrag auf Klageabweisung schließlich weiter.

Hintergrund des Falls

Die Kapitalanlagegesellschaft erwarb im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 12. Juni 2020 Aktien von Wirecard auf dem Sekundärmarkt und verkaufte diese zum großen Teil wieder. Am 18. Juni 2020 hielt die Klägerin noch 73.345 Aktien der Wirecard AG. Sie meint, ihr stünden kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft zu. Die Wirecard AG habe ein tatsächlich nicht vorhandenes Geschäftsmodell vorgetäuscht und über ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage getäuscht. Bei Kenntnis der wahren Sachlage hätte die Klägerin keine Aktien erworben.

Im Fall Wirecard sind rund 15,4 Milliarden Euro Forderungen angemeldet, aber nur 650 Millionen Euro vorhanden. Die Kapitalanlagegesellschaft geht folglich wahrscheinlich leer aus.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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