In Dortmund ist am Montagabend ein deutsch-polnischer Staatsangehöriger wegen Terrorverdachts festgenommen worden. Das teilte der Generalbundesanwalt am Dienstag mit. Nach dem Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober soll der Mann seit Juni 2025 im Darknet zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland aufgerufen und anonym eine Plattform mit Namenslisten, von ihm selbst ausgesprochenen „Todesurteilen“ sowie Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen betrieben haben. Gegen den Beschuldigten besteht der Verdacht der Terrorismusfinanzierung, der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten.
Festnahme in Dortmund
Die Bundesanwaltschaft hat am Montagabend einen deutsch-polnischen Staatsangehörigen durch Beamte des Bundeskriminalamtes und Spezialkräfte der Bundespolizei in Dortmund wegen Terrorverdachts festnehmen lassen. Das teilte der Generalbundesanwalt am Dienstag mit.
Vorwürfe im Haftbefehl
Der Festgenommene rufe mindestens seit Juni 2025 im Darknet zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland auf, heißt es im Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober. Darin wird ihm weiter zur Last gelegt, dass er anonym eine Plattform nutze, auf der er Namenslisten, von ihm selbst ausgesprochene „Todesurteile“ und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentliche. Zudem soll der Verdächtigte Spenden in Kryptowährungen eingefordert haben, die als „Kopfgeld“ für die Tötung der Zielpersonen ausgelobt worden sein sollen, hieß es weiter. Die Plattform enthalte auch weitere Informationen mit sensiblen personenbezogenen Daten potentieller Opfer.
Weiteres Verfahren
Gegen den Beschuldigten bestehe daher der dringende Verdacht der Terrorismusfinanzierung, der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten. Er soll am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über dessen Vollzug entscheiden soll.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .