Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Schwimmlehrers aus Mecklenburg-Vorpommern wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern bestätigt. Die Revisionsklage des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg wurde abgewiesen, womit die insgesamt sechsjährige Freiheitsstrafe rechtskräftig ist.
Urteil des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch die Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg, die den Schwimmlehrer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilte, bestätigt. Der Schwimmlehrer wurde in vier Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und in weiteren 13 Fällen des sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen.
Details und Feststellungen des Landgerichts
Das Landgericht Neubrandenburg hatte festgestellt, dass der Angeklagte zwischen Mitte 2018 und Frühjahr 2021 in insgesamt 17 Fällen sexuelle Handlungen an zwei Jungen vorgenommen hatte. Die Opfer waren im Jahr 2007 und 2008 geboren. Die Überprüfung des Urteils und der vom Angeklagten vorgebrachten Rügen ergab keine Rechtsfehler zu dessen Nachteil.
Rechtskräftiges Urteil
Das Urteil wurde nach Überprüfung sämtlicher rechtlicher Aspekte von den Richtern in Leipzig für rechtskräftig erklärt. „Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben,“ so die Leipziger Richter in ihrer Mitteilung. Der Beschluss vom 20. März 2025 trägt das Aktenzeichen 6 StR 250/24.
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