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Deutschland & die Welt79 Islamisten werden aus deutschen Gefängnissen entlassen

79 Islamisten werden aus deutschen Gefängnissen entlassen

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Foto: Gefängnis, über dts

Berlin (dts) – Zwischen Januar dieses Jahres und Ende des nächsten Jahres werden voraussichtlich 79 Islamisten aus deutschen Gefängnissen entlassen. Darunter sind 34 Beschuldigte und Verurteilte terroristischer und anderer islamistischer Straftaten sowie 45 Beschuldigte und Verurteilte anderer Straftaten, die als Islamisten gelten oder verdächtigt werden.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag hervor, über die die “Welt” in ihrer Mittwochausgabe berichtet. Unter den freigelassenen Häftlingen sind auch IS-Kämpfer. Laut Bundesregierung waren zu Beginn dieses Jahres zwölf Personen in Deutschland inhaftiert, die an Kampfhandlungen des Islamischen Staates (IS) teilgenommen haben, im Umgang mit Waffen ausgebildet wurden, Anschläge für den IS verübt oder vorbereitet haben oder im Umgang mit Sprengstoff ausgebildet wurden. Davon wurden seit dem 1. Januar 2022 zwei Personen nach Verbüßung ihrer Strafe aus der Haft entlassen, bis zum 31. Dezember 2023 werden voraussichtlich drei weitere Personen aus dieser Gruppe entlassen.

Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage geht weiter hervor, dass seit Beginn dieses Jahres zwölf Personen aus dem islamistischen Spektrum in ihr Herkunftsland abgeschoben wurden. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, sagte der “Welt”: “Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um islamistische Gefährder nach ihrer Haftentlassung so gut wie möglich zu kontrollieren.” Die bevorstehenden Entlassungen stellten ein “nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko dar”, sagte der CDU-Politiker weiter. “Die Ampel-Regierung muss gegen diese tickenden Zeitbomben auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Straftäter, die sich während ihrer Haftzeit weiter radikalisiert haben, einführen.”

CDU-Innenpolitiker Throm forderte weiter: “Zudem muss das Instrument der Präventivhaft zeitlich auf eine Höchstdauer von einem Monat mit Verlängerungsmöglichkeit auf zwei Monate ausgeweitet werden.”

dts Nachrichtenagentur
dts Nachrichtenagentur
Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

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