5 Tipps für die Vereinsgründung in Osnabrück

Foto: Vor allem für Sportvereine finden sich viele Mitglieder, z. B. für den Volleyballclub Osnabrück.

Jede Gemeinschaft im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich kann sich als Verein eintragen lassen. So gibt es auch in Osnabrück die verschiedensten Vereine: Vom VfL Osnabrück über den Volleyballclub Osnabrück bis hin zum Gertrudenberger Höhlen e. V., der sich um Denkmalschutzanliegen kümmert. Doch wie können Osnabrückerinnen und Osnabrücker selbst einen neuen Verein gründen? Hier gibt es die wichtigsten Tipps zur Vereinsgründung im Überblick.

Jeder Verein braucht eine Haftpflichtversicherung

So wie jede Privatperson und jedes Unternehmen benötigt auch ein gemeinnütziger Verein eine Haftpflichtversicherung. Im Fall von Schadensfällen oder Schadenersatzforderungen müssen die Vorstandsmitglieder nicht persönlich haften – das übernimmt die Vereinshaftpflichtversicherung. Inkludiert ist die Vermögenshaftpflicht, die den Verein vor den Folgen hoher Schadensersatzforderungen schützt. Zudem enthält eine solche Haftpflichtversicherung den passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass dem Verein Juristen zur Seite stehen, falls gegen ihn geklagt wird. Alle Arten von Vereinen können beispielsweise bei Hiscox eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließen. Dieser Versicherungsschutz ist für alle Sparten relevant – sowohl für Sport, Musik und Freizeit als auch für Natur- und Denkmalschutz. Sollte ein Verein regelmäßig Veranstaltungen unter eigenem Namen organisieren, ist die zusätzliche Veranstalterhaftpflicht sinnvoll.

Gemeinnützigkeit beantragen

Die Gemeinnützigkeit ist in der Regel bei allen Sport- und Spielarten gegeben. So wurde beispielsweise aus der wachsenden Skatrunde rund um Timo Ströbel der „Deutscher Skatverband e. V.“ in Osnabrück. Und beinahe jeder kennt mindestens einen der zahlreichen Vereine der deutschen Bundesliga. Beantragt wird die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Osnabrück Stadt oder Osnabrück Land. Gilt der Verein als gemeinnützig, profitiert er von Steuererleichterungen. Im Gegenzug sind aber auch entsprechende Auflagen einzuhalten. Das heißt, dass der Verein keinen Gewinn anstreben und keine anderweitigen eigennützigen Ziele verfolgen darf. Zudem ist eine Vermögens- und Erfolgsbeteiligung der Vereinsmitglieder verboten. Ziel eines gemeinnützigen Vereins ist es, eingenommene Gelder in das Weiterbestehen des Vereins zum Vorteil der Gemeinschaft zu reinvestieren.

Gründungsmitglieder und Vorstand wählen

Mindestvoraussetzung für einen eingetragenen Verein (e. V.) sind sieben Gründungsmitglieder. Wird der Verein von weniger als sieben Personen gegründet, ist er nichts rechtsfähig. Das heißt, dass der Verein nicht als juristische Person gilt. Eine etwaige Klage richtet sich bei einem rechtsfähigen Verein die Organisation selbst, bei einem nicht rechtsfähigen Verein gegen die Mitglieder. Die erste Vereinsversammlung wird auch Gründungsversammlung genannt. Zu dieser Versammlung haben alle Gründungsmitglieder zu erscheinen. Gemeinsam beschließen Sie, wer dem Verein künftig vorsteht. Der gewählte Vorstand ist später für das Einreichen von Dokumenten bei den Behörden verantwortlich. Er ist also Ansprechpartner für Presseanfragen und vertritt den Verein nach außen. Zudem übernimmt der Vorstand die Vereinsleitung und die Geschäftsführung.

Vereinssatzung unterschreiben

Die Vereinssatzung ist ein wichtiges Dokument, für dessen Erstellung die Vereinsmitglieder einen Anwalt einbinden sollten. Sie wird bei der Gründungsversammlung verfasst und muss am Ende der Sitzung von allen Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden. Festgehalten werden unter anderem der Vereinsname und der Ort bzw. die Stadt. Außerdem wird der Zweck des Vereins schriftlich notiert. Ein Beispiel für den Vereinszweck ist etwa die Förderung des Volleyballsports. Zur Finanzierung eines Vereins werden meist Mitgliedsbeiträge erhoben. Auch die Höhe dieser Beiträge wird im Zuge der Gründungsversammlung dokumentiert. Zudem wird beschlossen, in wann es Mitgliederversammlungen geben soll.

Beim Amtsgericht Osnabrück registrieren

Nachdem alle wichtigen Infos in der unterschriebenen Vereinssatzung stehen, kann der Verein zum zuständigen Amtsgericht registriert werden. In Niedersachsen sind das die Amtsgerichte in Osnabrück, Hannover und Braunschweig. Der Vorstand trägt die Verantwortung dafür, dass die notwendigen Dokumente beim Amtsgericht eingehen. Dazu gehören das Anmeldeschreiben, die Satzung und das Protokoll zur Gründung. Auch wenn die Satzung bereits durch einen Anwalt erstellt wurde, sollte ein Notar die Gründungsdokumente beglaubigen. Dann ist rechtlich nichts gegen die Vereinsgründung einzuwenden. In Osnabrück haben bereits einige Vereine die bürokratischen Schritte unternommen. So gibt es mehrere Sportfördervereine, zum Beispiel für Fußball und Volleyball und Skat. Der Behinderten Sportverein e. V. bietet allen Osnabrückerinnen und Osnabrückern ein inklusiv gestaltetes Sportangebot. Kreative finden sich im Experimental Film-Workshop in der Innenstadt zusammen. Für den Schutz und die Beschäftigung der Jüngsten sorgen der Kinderschutzbund und die Jugendwerkstätten.

Fazit

Jede Gruppe mit einem gemeinnützigen Bestreben kann in Osnabrück so wie in allen deutschen Städten einen Verein gründen. Der Vereinszweck kann beispielsweise die Sportförderung oder der Kinderschutz sein. Um den Verein zu registrieren, braucht es Gründungsmitglieder und einen Vorstand. Wichtig sind eine Vereinshaftpflichtversicherung, die Vereinssatzung und die Registrierung beim Amtsgericht Osnabrück.


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Redaktion Hasepost
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